Gemeindenachrichten aus Bäretswil

21.07.2025 | Allgemeine News

1. August - Feuerwerke unfallfrei zünden: So geht's

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August erlaubt. Die Gefahren bei falscher Handhabung werden vielfach unterschätzt. Damit Sie Ihr Feuerwerk ohne Zwischenfall geniessen können, empfehlen wir folgende Sicherheitsvorkehrungen:

  • Informieren Sie sich beim Kauf über die Handhabung und lesen sie die Gebrauchsanweisung.
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
  • Halten Sie Kinder von Feuerwerkskörpern fern. Beaufsichtigen Sie Jugendliche und lehren Sie sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk.
  • Zünden Sie Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen. Verzichten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Tieren.
  • Starten Sie Raketen nur aus fest verankerten Flaschen oder Rohren.
  • Halten Sie zu Gebäuden einen genügenden Abstand.
  • Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Getreidefeldern ab.
  • Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, sog. Blindgänger, nähern Sie sich ihm frühestens nach 10 Minuten, sie könnten doch noch explodieren. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche.
  • Basteln Sie keine Eigenkreationen. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen.
  • Bedenken Sie beim Abbrennen von Feuerwerk, dass nicht alle Nachbarinnen und Nachbarn Freude daran haben. Respektieren Sie ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustieren.
  • Um das eigene Haus vor Irrläufern zu schützen, sind Türen, Fenster und Dachluken zu schliessen.
  • Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper dem Verkäufer zurück. Defekte und nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper gehören nicht in den Abfall.
  • Weitere Infos: Beratungsstelle für Brandverhütung: www.bfb-cipi.ch oder Bundesamt für Polizei www.fedpol.admin.ch
  • Vorbehalten bleiben kurzfristige Feuerwerksverbote infolge anhaltender Trockenheit, dies würde aber entsprechend publiziert.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen, unfallfreien 1. August.

Gemeinde Bäretswil,
Abteilung Gesellschaft und Sicherheit