16.01.2026 | Politik und Verwaltung
Beitragsleistungen aus dem Walter-Arnold-Fonds
Gemäss Artikel 12 des Reglements über den Walter-Arnold-Fonds werden Anspruchsberechtigte aufgefordert, das Gesuch um eine Beitragsleistung bis spätestens 31. März 2026 dem Gemeinderat Bürglen einzureichen. Entsprechende Gesuchsformulare können bei der Gemeinde Bürglen (Telefon 041 874 10 31) oder unter buerglen.ch bezogen werden.
Begünstigte gemäss Artikel 8 des Walter-Arnold-Fonds sind:
- Bewohnerinnen und Bewohner des Regionalen Alters- und Pflegeheims Gosmergartä,
- Bewohnerinnen und Bewohner von privaten und öffentlichen Altersheimen im Kanton Uri und
- Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bürglen, die Bewohner eines privaten oder öffentlichen Altersheims ausserhalb des Kantons Uri sind.
Anspruch auf einen Beitrag haben bedürftige Personen, die nicht in der Lage sind die Pensions- und Betreuungskosten im Alters- und Pflegeheim selber zu bestreiten. Die Ergänzungsleistungen müssen bereits voll beansprucht sein. Das Beitragsgesuch ist für das Kalenderjahr 2025 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
GEMEINDERAT BÜRGLEN