Gemeindenachrichten aus Gams

29.12.2022 | Bürgerservice

Individuelle Prämienverbilligung 2023

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Anmeldung / Fristen

Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2023 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2023 massgebend. Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine Selbstberechnung möglich. Das intelligente, elektronische Formular kann ab Anfang 2023 online ausgefüllt und abgeschickt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2023. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämien­rechnungen gutgeschrieben.

Weitere Informationen

Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch gerne persönlich beraten. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv oder über Telefon 071 282 61 91.

Link zur Meldung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gams

Rathaus

Hof 1

9473 Gams

 058 228 23 50

gemeinde@gams.ch