02.02.2026 | Allgemeine News
Briefliche Wahl- und Stimmabgabe: Anpassung der Abgabefrist
Gemäss § 79 Abs. 1 Gesetz über die politische Rechte des Kantons Solothurn müssen die Zustellkuverts bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag der Gemeinde abgegeben werden. Die Gemeinde bezeichnet Abgabestellen und Zeit.
Bis zum 31. Dezember 2025 galt der gesetzlich letztmögliche Termin für die briefliche Wahl- und Stimmabgabe. Die Stimmberechtigten konnten bis am Samstag, 24.00 Uhr, vor dem Wahl- und Abstimmungstag, brieflich abstimmen.
Die Gemeinderatskommission ist vom Gemeinderat legitimiert, die Abgabezeit und den -ort festzulegen. An der Sitzung vom 17. Dezember 2025 hat die Gemeinderatskommission entschieden, ab 1. Januar 2026 die Abgabezeit zur brieflichen Wahl- und Stimmabgabe neu festzulegen. Die briefliche Wahl- und Stimmabgabe hat neu bis spätestens Samstag, 20.00 Uhr, vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen. Die persönliche Stimmabgabe an Wahl- und Abstimmungssonntagen ist von 10.00 – 12.00 Uhr (gemäss Gesetz).
Weitere Auskünfte erteilt:
Sven Schär, Stadtschreiber, 032 655 66 20, sven.schaer@grenchen.ch