Gemeindenachrichten aus Lauterbrunnen

12.02.2026 | Politik und Verwaltung

Änderung Baureglement, Anhang C, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A2 «Altersheim», Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Lauterbrunnen am 10. März 2025 beschlossene geringfügige Änderung des Baureglements, Anhang C, ZöN A2 «Altersheim» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz mit Datum vom 12. Dezember 2025 genehmigt.

Die Änderung des Baureglements ist am 11. Januar 2026 in Rechtskraft getreten.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Der Gemeinderat