Gemeindenachrichten aus Nesslau

25.11.2025 | Allgemeine News

Vogelgrippe: Ausweitung der Präventionsmassnahmen

Seit Anfang November 2025 wurden mehrere Wildvögel in der Schweiz positiv auf das hochpathogene Vogelgruppevirus getestet. Die am 21. November 2025 nachgewiesenen Fälle im Stadtweiher von Wil (SG) weisen jedoch eine wichtige Besonderheit auf: Die betroffenen Enten und der betroffene Schwan sind nicht Zugvögel, sondern leben ständig auf diesem Weiher. 

Das Beobachtungsgebiet wird auf die ganze Schweiz ausgeweitet und künftig gelten für alle Geflügelhalterinnen und -halter in der Schweiz einheitliche Schutzmassnahmen. Diese haben zum Ziel, jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, um die Gefahr einer Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände zu reduzieren.

Von Geflügelhalterinnen und -haltern umzusetzende Schutzmassnahmen

Ab dem 25. November 2025 tritt eine angepasste Verordnung ein. Ab sofort müssen Geflügelhalterinnen und -halter mit 50 oder mehr Vögeln, folgende Massnahmen umsetzen. Für jene mit weniger als 50 empfiehlt das BLV, diese ebenfalls einzuhalten.

  • Der Auslauf des Hausgeflügels ist auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich zu beschränken. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind (z. B. mit Netzen oder Überdachungen).
  • Vermeidung von Kontakten zwischen den Arten: Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel sind getrennt zu halten.
  • Umsetzung strenger Biosicherheitsmassnahmen: Beschränkung des Zutritts zu den Ställen, Tragen von Schuhen und Kleider, die nur im Stallbereich verwendet werden, Hände vor dem Betreten der Ställe waschen und desinfizieren, wenn möglich Einrichtung von Hygieneschleusen.
  • Unnötige Besuche und Verschiebungen in den Geflügelbeständen sind auf ein Minimum zu beschränken.

Tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren

Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Tot aufgefundene Vögel müssen der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden, die die Vögel einsammeln und gegebenenfalls die nötigen Analysen durchführen. Diese Überwachung der Wildvögel ermöglicht, eine allfällige Viruszirkulation in der Schweiz rasch zu erkennen und die Massnahmen nötigenfalls anzupassen.

Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bis jetzt nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Geflügelprodukte, wie Pouletfleisch und Eier, können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.

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