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Feuerverbot
Die niederschlagsarmen Wochen und das sonnige, heisse Wetter haben die Waldbrandgefahr ansteigen lassen. Die auffrischenden Winde in den vergangenen Tagen haben den Boden und die Streuschicht weiter ausgetrocknet. Der Waldboden und die Vegetation sind so stark ausgetrocknet, dass eine akute Waldbrandgefahr herrscht. Der Kanton hat die Gefahr ebenfalls auf gross eingestuft.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Nesslau ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) erlassen. Das Verbot tritt am Freitag, 26. Juni 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Die Allgemeinverfügung finden Sie unten.
Verboten sind insbesondere:
- das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern)
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
- das Abbrennen von Feuerwerk
- das Steigenlassen von Himmelslaternen
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zur Trockenheit finden sich auf der Website https://www.sg.ch/umwelt-natur/wald/-rund-um-den-st-galler-wald/waldbrandgefahr.html