19.11.2021 | Allgemeine News
Dauernde Verkehrsanordnung Bahnhofstrasse, Eglistrasse und Horngasse
Betrifft: 8942 Oberrieden
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Oberrieden hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Erweiterung Tempo-30-Zone 1: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bahnhofstrasse, Eglistrasse und Horngasse beträgt 30 km/h (Zonensignalisation).
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Die Pläne und die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen (vom Freitag 19. November 2021 bis Sonntag, 19. Dezember 2021) auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeinde Oberrieden
Tiefbau und Umwelt
Alte Landstrasse 33
8942 Oberrieden
Montag – Donnerstag: 08:00 – 11:30 Uhr, Freitag: 07:30 – 11:30 Uhr und unter https://www.oberrieden.ch/tempo-30-zone-bahnhofstrasse-oeffentliche-plan....
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.12.2021
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich
Dokumente:
Kontakt
Gemeindeverwaltung Oberrieden
Alte Landstrasse 32
8942 Oberrieden
Telefon 044 722 71 71
gemeindekanzlei@oberrieden.ch