Gemeindenachrichten aus Oberrieden

19.11.2021 | Allgemeine News

Dauernde Verkehrsanordnung Bahnhofstrasse, Eglistrasse und Horngasse

Betrifft: 8942 Oberrieden

Verkehrsanordnung:

Auf Antrag der Gemeinde Oberrieden hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Erweiterung Tempo-30-Zone 1: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bahnhofstrasse, Eglistrasse und Horngasse beträgt 30 km/h (Zonensignalisation).

Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise:

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:

Die Pläne und die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen (vom Freitag 19. November 2021 bis Sonntag, 19. Dezember 2021) auf und können wie folgt eingesehen werden:

Gemeinde Oberrieden

Tiefbau und Umwelt

Alte Landstrasse 33

8942 Oberrieden

Montag – Donnerstag: 08:00 – 11:30 Uhr, Freitag: 07:30 – 11:30 Uhr und unter https://www.oberrieden.ch/tempo-30-zone-bahnhofstrasse-oeffentliche-plan....

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 19.12.2021

Kontaktstelle:

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich

Rekursabteilung

Postfach

8090 Zürich

Dokumente: 

bgk_oberrieden_sofortmassnahme_201002.pdf

oberrieden_gutachten_t30zone_bahnhofstrasse_201020.pdf

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberrieden

Alte Landstrasse 32

8942 Oberrieden

Telefon 044 722 71 71

gemeindekanzlei@oberrieden.ch