Gemeindenachrichten aus Oberrieden

10.03.2021 | Allgemeine News

Neue Gebührentarife Ressort Gesellschaft ab 1. Mai 2021

Der Gemeinderat Oberrieden hat mit Beschluss Nr. 21 an seiner Sitzung vom 2. März 2021, gestützt auf Art. 5 der Gebührenverordnung der Gemeinde Oberrieden vom 1. Januar 2019, die Gebührentarife im Ressort Gesellschaft angepasst. Unter dem Vorbehalt, dass kein Rekursmittel dagegen erhoben wird, treten die neuen Tarife per 1. Mai 2021 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat

Dokumente: 

Neue Gebührentarife Ressort Gesellschaft

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