Gemeindenachrichten aus Oberrieden

09.03.2021 | Allgemeine News

Erneuerungswahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 – 2027, Anordnung 2. Wahlgang

Bei der Erneuerungswahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer von 2021 – 2027 erreichte im ersten Wahlgang am 7. März 2021 keine Person das absolute Mehr. Es ist somit ein zweiter Wahlgang erforderlich.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (Art. 23 GPR).

Die Urnenwahl findet am Sonntag, 13. Juni 2021 statt, in Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Entscheidend ist das relative Mehr. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 17. März 2021 beim Gemeinderat c/o Gemeindekanzlei, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, schriftlich mit folgenden Angaben zu melden: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Für diese Meldung ist auch ein freiwilliges Formular bei der Gemeindekanzlei, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden oder auf der Homepage www.oberrieden.ch erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Dokumente: 

Freiwilliges Formular zur Nennung auf dem Beiblatt

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberrieden

Alte Landstrasse 32

8942 Oberrieden

Telefon 044 722 71 71

gemeindekanzlei@oberrieden.ch