Gemeindenachrichten aus Solothurn

19.01.2022 | Allgemeine News

Informationen zum Coronavirus

Sehr geehrte Solothurnerinnen und Solothurner

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Gesundheit und des Kantons Solothurn finden Sie jeweils die neusten Informationen zu den Schutzmassnahmen gegen den Coronavirus. Informationen zu den Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft können auf den Seites des SECO oder des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit gefunden werden.

Die im Folgenden beschriebenen Massnahmen beinhalten die Änderungen, die ab 19. Januar 2022 vom Bund in Kraft gesetzt wurden. Da die Massnahmen regelmässig an die aktuelle Entwicklung angepasst werden, sind deren Auswirkungen auf die Stadt nicht in allen Punkten als definitiv zu betrachten. 

Die Stadtverwaltung bittet Sie, sich an die Vorgaben zu halten und Dienstleistungen der Verwaltung wenn möglich schriftlich, über das Internet oder per Telefon zu beziehen.

Dienstleistungen der Verwaltung

Die Schalter der Verwaltung sind zu den publizierten Zeiten geöffnet. In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Als Folge der Homeoffice-Pflicht kann es sein, dass gewisse Dienstleistungen nicht immer angeboten werden können oder Öffnungszeiten angepasst werden müssen. 

Gemeindehaus: Die Stadtverwaltung bittet die Kundschaft der Einwohnerdienste, der Finanzverwaltung und der Sozialen Dienste, weiterhin nur bei dringenden Anliegen, die nicht per Telefon, E-Mail oder Internet (www.stadt-solothurn.ch) erledigt werden können, persönlich zu erscheinen. Viele Anliegen bedingen keine persönliche Vorsprache. Gerade im Bereich der Einwohnerdienste stehen die allermeisten Dienstleistungen online zur Verfügung (eUmzug, Bestellung von Dokumenten, etc.).

Stadtpräsidium/Stadtbauamt: Die Schalter sind normal geöffnet. Wir bitten Sie jedoch, telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren. Das Auflagezimmer ist jederzeit zugänglich.

Todesfälle: Abdankungen sind  unter Einhaltung der vom BAG vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensregeln möglich. Trauerfeiern in unserer Abdankungshalle dürfen gemäss kantonalen Vorschriften mit «2G Zertifikatspflicht» (ab 16 Jahren) und Maskenpflicht (ab 12 Jahren) durchgeführt werden. Es gibt keine Beschränkung bei der Anzahl Personen. Verantwortlich für die Einhaltung der Schutzmassnahmen (inkl. Kontrolle der Zertifikate und amtlichen Ausweise) sind in erster Linie die Trauerfamilie und in zweiter Linie die Bestattungsunternehmen.

Märkte, belebte Fussgängerzonen und öffentlicher Raum

Da Märkte nicht als Veranstaltung gelten, besteht keine Maskenpflicht im Freien. Allerdings ist das Tragen von Masken empfohlen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. 

Einkaufsläden und -zentren

In Innenbereichen gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht.  

Restaurants und Bars

Im Innenbereich von Restaurants gilt eine Zertifikatspflicht mit 2G. Die Gäste dürfen die Maske erst am Tisch ablegen und nur sitzend konsumieren.

Für Aussenbereiche können die Betreiber frei entscheiden, ob sie eine Zugangsbeschränkung vorsehen wollen oder nicht. Sind im Aussenbereich keine Beschränkungen des Zugangs vorgesehen, so muss zwischen den Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand von 1,5 m eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden.  

Bars, Discos und Tanzlokale 

Für Bars, Diskotheken und Tanzlokale, wo die Maskenpflicht und die Sitzpflicht nicht möglich sind, gilt 2G+. Der Zutritt ist auf Personen beschränkt, die in den letzten vier Monaten geimpft wurden oder genesen sind. Ist die Impfung länger her, braucht es zusätzlich einen negativen Test.   

Private Treffen

Private Anlässe auswärts (z.B. Hochzeiten) sind möglich. Es gelten die Veranstaltungsregeln der jeweiligen Einrichtung.

Für private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden gilt:

Bis maximal 10 Personen drinnen, wenn mindestens eine ungeimpfte oder ungenesene Person dabei ist. Ansonsten bis 30 Personen mit Zertifikat und 2G-Regel (geimpft oder genesen).  

Draussen bis maximal 50 Personen erlaubt. 

Öffentliche Veranstaltungen (mit Zertifikat)

Auch für Veranstaltungen im Innern, zu denen der Zugang auf Personen (ab 16 Jahren) mit Covid-Zertifikat und 2G-Regel begrenzt ist, gilt eine Maskenpflicht. Für Veranstaltungen draussen mit mehr als 300 Personen gilt eine Zertifikatspflicht (3G). 

Veranstaltungen (ohne Zertifikat)

Ohne Zertifikat, aber mit Maskenpflicht und Konsumationsverbot sowie mit einer Erhebung der Kontaktdaten können durchgeführt werden: 

 • Religiöse Veranstaltungen bis zu 50 Personen

 • Veranstaltungen der politischen Meinungsbildung bis zu 50 Personen

 • Selbsthilfegruppen bis maximal 50 Personen  

Von den Beschränkungen ausgenommen sind Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Breitensport und Laienkultur, Freizeiteinrichtungen

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es im Aussenbereich keine Einschränkungen mehr. In Innenräumen gilt eine Zertifikats- und Maskenpflicht (2G). Wo das Tragen einer Maske nicht möglich ist, gilt 2G+.

Kinderbetreuung/Schulbetrieb

Für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse, der Kantonsschulen (inkl. Schülerinnen und Schüler der Sek P an den beiden Kantonsschulen in Olten und Solothurn) sowie für Lernende der Berufsfachschulen gilt im Kanton Solothurn Präsenzunterricht mit Maskenpflicht.

Für Schülerinnen und Schüler der Primarschule sowie für Lehrpersonen ist eine Teilnahme an den Covid-Tests seit ab dem 17. Januar 2022 obligatorisch. Ab 24. Januar wird zweimal wöchentlich getestet. In der Sekundarstufe erfolgt bis auf weiteres ein wöchentlicher Test, ab 31. Januar sollte dann auch ein zweimaliger Test möglich sein.

Die Tagesbetreuung, das Schulsportangebot sowie die Instrumentalstunden werden unter Beachtung der Schutzkonzepte angeboten.

Schulanlagen

Seit dem 1. März 2021 stehen die Schulsportanlagen ausserhalb des Schulbetriebes wieder für die Vereine zur Verfügung. 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bereiche Kultur und Sport sind schwerwiegend. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen haben Bund und Kanton verschiedene Massnahmen ergriffen. Die wichtigsten Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter, Kulturschaffende und Institutionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Kantons.

Alter

Gerne informieren wir Sie, dass Pro Senectute, Fachstelle für Altersfragen, ihr Angebot der aktuellen Situation angepasst hat. Nachfolgend ein paar Beispiele:

 • Sozialberatungen werden auch am Telefon, anlässlich von Hausgesuchen und per Zoom (=digital/Videokonferenz/Internet) angeboten.

 • Seniorinnen und Senioren können sich auch mit allgemeinen Corona Fragen melden (Telefon 032 626 59 59).

 • Es wird nach wie vor Hilfe zu Hause angeboten: administrative Hilfe, Steuerer­klärungsdienst, Digitaler Dienst «online im Alltag», Bewegungspatenschaften.

 • Kursangebote finden auch digital per Zoom statt. Interessierte können sich gemütlich von zu Hause aus anmelden und Kurse ohne Qualitätsverlust digital besuchen. Als Voraussetzung für den Kurs wird ein Gerät mit Internetanschluss benötigt inkl. Webcam und Mikrofon. Die Teilnahme ist auch ohne digitale Vorkenntnisse möglich. 

Pro Senectute, Hauptbahnhofstrasse 12, 4500 Solothurn, 032 626 59 79, solothurn@so.prosenectute.ch, www.so.prosenectute.ch

Freundliche Grüsse

Hansjörg Boll

Stadtschreiber

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Kontakt

Einwohnergemeinde Solothurn

Postfach 460

4502 Solothurn

Telefon:
032 626 96 96

E-Mail:
info@solothurn.ch