02.09.2020 | Allgemeine News
Vorbezug Gemeindesteuer 2020
Der Zahlungstermin für den Vorbezug der Gemeindesteuer 2020 ist der 31. August 2020.
Wir erinnern daran, dass nicht bezahlte Steuerbeträge nach Ablauf der Zahlungsfrist gemahnt werden. Ab 1. September 2020 wird ein Verzugszins von 5% berechnet.
Ab Oktober 2020 sind Anpassungen des Vorbezuges nicht mehr möglich.
Besten Dank für Ihre fristgerechte Einzahlung.
Einwohnerdienste Stadt Solothurn
Bereich Steuern
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