Gemeindenachrichten aus Solothurn

18.01.2021 | Allgemeine News

Informationen zum Coronavirus

Auch in der Stadt Solothurn gelten die Schutzmassnahmen des Bundesrates und des Kantons Solothurn, wo diese strenger sind als jene des Bundes. Die folgenden Informationen gelten vorerst bis zum 28. Februar 2021.

Sehr geehrte Solothurnerinnen und Solothurner

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Gesundheit und des Kantons Solothurn finden Sie jeweils die neusten Informationen zu den Schutzmassnahmen gegen den Coronavirus. Informationen zu den Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft können auf den Seites des SECO oder des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeitgefunden werden.

Die Massnahmen des Bundes und des Kantons zur Eindämmung des Coronavirus und zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems haben auch Auswirkungen auf die Verwaltung der Stadt Solothurn. Da die Massnahmen in den letzten Wochen häufig geändert wurden, sind deren Auswirkungen auf die Stadt nicht in allen Punkten als definitiv zu betrachten.

Die Stadtverwaltung bittet Sie dringend, sich an die Vorgaben zu halten und Dienstleistungen der Verwaltung wenn möglich schriftlich, über das Internet oder per Telefon zu beziehen.


Dienstleistungen der Verwaltung

Die Schalter der Verwaltung sind zu den publizierten Zeiten geöffnet. Allerdings sollen Menschenansammlungen in den Schalterhallen zum Schutz der Kundinnen und Kunden, aber auch der Mitarbeitenden weiterhin vermieden werden. In allen öffentlich zugänglichen Räumen gilt die Maskenpflicht. 

Gemeindehaus: Die Stadtverwaltung bittet die Kundschaft der Einwohnerdienste, der Finanzverwaltung und der Sozialen Dienste, weiterhin nur bei dringenden Anliegen, die nicht per Telefon, Email oder Internet (www.stadt-solothurn.ch) erledigt werden können, persönlich zu erscheinen. Viele Anliegen bedingen keine persönliche Vorsprache. Gerade im Bereich der Einwohnerdienste stehen die allermeisten Dienstleistungen online zur Verfügung (eUmzug, Bestellung von Dokumenten, etc.).

Stadtpräsidium/Stadtbauamt: Die Schalter sind normal geöffnet. Wir bitten Sie jedoch, telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren. Das Auflagezimmer ist jederzeit zugänglich.


Todesfälle: Der Betrieb des Krematoriums ist wegen Bauarbeiten voraussichtlich bis Ende April 2021 geschlossen. Abdankungen sind unter Einhaltung der vom BAG vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensregeln möglich. An Trauerfeiern in unserer Abdankungshalle dürfen maximal 25 Personen teilnehmen, wobei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Trauerfeier mithelfen, nicht mitgezählt werden. Unverändert gilt, dass sich für Beisetzungen am Grab maximal fünf Personen gleichzeitig aufhalten dürfen. Es gilt eine Maskenpflicht.

Werkhof/Kehrichtabfuhr: Der Werkhof ist normal zugänglich. Unverändert funktioniert die Kehrichtabfuhr. Einzig die Grünabfuhr wird bis auf weiteres auf zwei Tage verteilt. Die Sammlung erfolgt also am Mittwoch und am Donnerstagmorgen.

Steuerverwaltung: Vorbezugsrechnungen für die Steuern 2021 können bei Problemen aufgrund der aktuellen Lage angepasst werden.


Märkte, belebte Fussgängerzonen und öffentlicher Raum

Da an den Wochenmärkten ausschliesslich Lebensmittel und andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkauft werden, dürfen die Märkte am Mittwoch und Samstag weiterhin stattfinden. Ausfallen werden hingegen bis auf weiteres die Monatsmärkte.

Es gilt eine generelle Maskenpflicht. In der Altstadt gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann, beispielsweise an den Wochenmärkten, am Landhausquai, in Pärken oder im Aussenbereich von Läden.  

Menschenansammlungen vom mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind verboten.


Einkaufsläden und -zentren

Einkaufsläden sind für das Publikum geschlossen. Zulässig ist das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Schliessung gilt nicht für folgende Einrichtungen, einschlisslich Märkte im Freien mit dem gleichen Angebot:

• Lebensmittelläden und Güter des täglichen Bedarfs

• Apotheken, Drogerien und läden für medizinische Hilfsmittel

• Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern

• Geschäfte für Reparatur und Unterhalt

• Bau- und Gartenfachläden sowie Eisenwarengeschäfte

• Blumenläden

• Tankstellen

Das Tragen einer Gesichtsmaske obligatorisch. Weiter gilt in den grösseren Läden eine Beschränkung der Kundenanzahl.

Öffentlich zugängliche Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten müssen zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. Ausgenommen sind:

• Gesundheitseinrichtungen

• soziale Einrichtungen

• Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei

• Schlalter von Betrieben des öffenltichen Verkehrs

• Autovermietung

• Automaten für den Bezug von Dienstleistungen (wie Geldbezug)


Restaurants, Bars, Takeaway-Betriebe

Alle Restaurants sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Restaurationsbetriebe für Hotelgäste und Betriebskantinen.

Für Takeaway-Betriebe und Lieferdienste gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

Geschlossen sind alle Bars und Spielhallen.


Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen mit Publikum sind verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern und Gottesdienste (bis maximal 15 Personen), Beerdigungen, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.


Private Treffen

Es gilt eine Beschränkung auf maximal fünf Personen, wobei auch Kinder mitgezählt werden.


Kinderbetreuung/Schulbetrieb

Für Schülerinnen und Schüler der Kantonsschulen (inkl. Schülerinnen und Schüler der Sek P an den beiden Kantonsschulen in Olten und Solothurn) sowie für Lernende der Berufsfachschulen gilt seit dem 11. Januar 2021 wieder Präsenzunterricht.

In der Primarschule wird ebenfalls Präsenzunterricht erteilt. Die Tagesbetreuung, das Schulsportangebot sowie die Instrumentalstunden werden unter Beachtung der Schutzkonzepte angeboten.


Kultur, Sport und Freizeit

Museen, Kinos und andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Billiardzentren oder Kletterhallen bleiben geschlossen. Die Zentralbibliothek bleibt mit Ausnahme des Lesesaals und der Arbeitsplätze geöffnet. Andere Bibliotheken haben z.T. andere Regelungen.

Sporteinrichtungen wie das Hallenbad oder die Turnhallen werden ebenso geschlossen wie Fitness- oder Tanzstudios. Ausnahmen: Nutzung von Turnhallen und Hallenbad wochentags bis 19 Uhr für den obligatorischen oder den freiwilligen Schulsport der Volksschule. Die Schulanlagen der Volksschule stehen ausschliesslich dem Schulbetrieb der Volksschule zur Verfügung. Andere Turnhallen (ohne Garderoben) können für professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe benutzt werden.

Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin betrieben werden.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bereiche Kultur und Sport sind schwerwiegend. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen haben Bund und Kanton verschiedene Massnahmen ergriffen. Die wichtigsten Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter, Kulturschaffende und Institutionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Kantons.


Alter

Gerne informieren wir Sie, dass Pro Senectute, Fachstelle für Altersfragen, ihr Angebot der aktuellen Situation angepasst hat. Nachfolgend ein paar Beispiele:

• Sozialberatungen werden auch am Telefon, anlässlich von Hausgesuchen und per Zoom (=digital/Videokonferenz/Internet) angeboten.

• Seniorinnen und Senioren können sich auch mit allgemeinen Corona Fragen melden (Telefon 032 626 59 59).

• Es wird nach wie vor Hilfe zu Hause angeboten: administrative Hilfe, Steuerer­klärungsdienst, Digitaler Dienst «online im Alltag», Bewegungspatenschaften.

• Kursangebote finden auch digital per Zoom statt. Interessierte können sich gemütlich von zu Hause aus anmelden und Kurse ohne Qualitätsverlust digital besuchen. Als Voraussetzung für den Kurs wird ein Gerät mit Internetanschluss benötigt inkl. Webcam und Mikrofon. Die Teilnahme ist auch ohne digitale Vorkenntnisse möglich. 

Pro Senectute, Hauptbahnhofstrasse 12, 4500 Solothurn, 032 626 59 79, solothurn@so.prosenectute.ch, www.so.prosenectute.ch

Freundliche Grüsse

Hansjörg Boll

Stadtschreiber

Kontakt

Einwohnergemeinde Solothurn

Postfach 460

4502 Solothurn

Telefon:
032 626 96 96

E-Mail:
info@solothurn.ch