29.09.2021 | Allgemeine News
Wasserzins, Klärgebühren und Abfallgrundgebühren
Mit Beschlüssen vom 7. September 2021 hat der Gemeinderat
> den Wasserzins bei Fr 2.00/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Wasser belassen,
> die Wassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei Fr. 200.- (exkl. MwSt.) belassen,
> die Klärgebühren bei Fr. 3.10/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Frischwasser belassen,
> die Abwassergundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei Fr. 120.- (exkl. MwSt.) belassen,
> die Abfallgrundgebühr bei Fr.120.- pro Haushalt belassen.
Die vorstehende Gebührenfestsetzug gilt für die Zeit ab 1. Oktober 2021.
Gegen die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse, welche auf der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Bürozeit zur Einsicht aufliegen, kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8466, Trüllikon, 29. September 2021
Gemeinderat Trüllikon
Kontakt
Gemeindeverwaltung Trüllikon
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