29.06.2026 | Politik und Verwaltung
Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassungen Schluecht (Grundwasserrecht k 2-3)
Betrifft die Gemeinden Trüllikon, Benken (ZH)
Angaben zum Inhalt
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 46 des Wassergesetzes hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2026-0161 vom 10. Juni 2026 die mit Beschluss der Gemeinderäte Benken und Trüllikon vom 14. April und 5. Mai 2026 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Schluecht und das entsprechende Reglement genehmigt.
Beschluss-/Verfügungsnummer: GWV 2026-0161
Beschluss-/Verfügungsdatum: 10.06.2026
Gerichtliche Entscheidinstanz
Baurekursgericht
Angaben zur Auflage
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtliche Hinweise
Die Akten können vom 26.06. bis 26.07.2026 auf der Gemeindekanzlei Trüllikon, Diesserhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon, und der Gemeindekanzlei Benken, Landstrasse 1, 8463 Benken, eingesehen werden.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26.07.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Trüllikon
Diessenhoferstrasse 11
8466 Trüllikon