06.02.2026 | Allgemeine News
Information zur Abfallgrundgebühr
Die Abfallgrundgebühren basiert auf dem Abfallreglement welches mit der Grundgebühr erstmals an der Einwohnergemeindeversammlung vom 18.03.2024 und nach einer Überarbeitung dann am 10. 02.2025 beschlossen wurde. Das Reglement ist seit dem 01.01.2025 in Kraft.
Das Reglement besagt folgendes:
§11 Gebühren
1 Die Gebühren setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr und mengenabhängigen Gebühren, welche den gesamten Aufwand der Gemeinde für die Abfallbeseitiung und Abfallbewirtschaftung decken.
2 Die Höhe der Gebühren ist im Anhang zu diesem Reglement festgelegt.
Grundgebühr gemäss Anhang:
- CHF 20.00 pro Person ab 18 Jahren (Erreichen 18. Altersjahr im Rechnungsjahr)
- CHF 60.00 pro Gewerbe
Die Abfall-Grundgebühr war notwendig, weil die Abfall-Vignetten in Waldenburg über Jahre zu einem Preis verkauft wurden, welcher nicht kostendeckend war. Daraus entstand ein Defizit in der Abfallkasse. Dies ist nach kantonalen Richtlinien nicht erlaubt. Aus diesem Grund muss die Gemeinde Waldenburg nun die Abfallkasse sanieren. Der Weg dazu ist die neue Abfall-Grundgebühr. Eine solche Grundgebühr kennen auch andere Gemeinden. Da es sich um eine Sanierungsmassnahme handelt, ist diese bis zum Jahr 2028 beschränkt.