19.03.2026 | Allgemeine News
Anpassung Zonenplan und Baureglement an das Gewässerschutzgesetz (GSchG)
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ausscheidung der Gewässerräume, die Ausnahmebewilligungen von Bewirtschaftungseinschränkungen für Randstreifen nach Art. 41c Abs. 4bis der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 sowie die Änderung des Baureglements zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20. März 2026 bis am 20. April 2026, bei der Bauverwaltung Zweisimmen öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind auch auf www.zweisimmen.ch aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, zu Handen des Gemeinderates einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 30. April 2026 und Donnerstag, 7. Mai 2026, jeweils nachmittags, statt.
Zweisimmen, 10. März 2026
Der Gemeinderat