Gemeindesaal, Breitenbachstrasse 7, 4225 Brislach
Die Gemeindeversammlungen sind nach § 53 des kantonalen Gemeindegesetzes öffentlich. Mit der Vollendung des 18. Altersjahres sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger mit Wohnsitz Brislach zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung berechtigt. Nicht Stimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen nur unter Vorbehalt mitreden.
Kontakt
Gemeinderat Brislach
Breitenbachstrasse 7
4225 Brislach