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2. Obligatorische Übung 2024

30.08.2024 18:00 - 20:00
Gemeinschafts-Schiessanlage, Salenstrasse 8, 8156 Oberhasli
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2. Obligatorische Übung vom Freitag, 30. August 2024
2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren: NEU: 4 Bundesübungen (Bsp. 3x Feldschiessen und 1x OP).
Die Bundesübungen müssen bis 31. August 2024 geschossen werden.
Programm
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz.
1. Obligatorische Übung Fr., 31. Mai 2024 18.00 – 20.00 Uhr
2. Obligatorische Übung Fr., 30. August 2024 18.00 – 20.00 Uhr

https://youtu.be/e6TTFt0wXK8 Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe (Sturmgewehr 90)

Kontakt

Sportschützenverein Salen Niederhasli

Josef Kempf

Präsident

Grafschaftstrasse 10

8172 Niederglatt