6234 Triengen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Ordentliche Gemeindeversammlung
Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, welche bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung in der Gemeinde Triengen den politischen Wohnsitz gesetzlich geregelt haben.
Kontakt
Urs Manser