# Gemeindekalender

Ordentliche Gemeindeversammlung

6234 Triengen

Ordentliche Gemeindeversammlung

Ordentliche Gemeindeversammlung

Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, welche bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung in der Gemeinde Triengen den politischen Wohnsitz gesetzlich geregelt haben.


Kontakt

Urs Manser