# Gesellschaft
Eigene Vorsorge und Aufgaben der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Schwertsaal, Bahnhofstrasse 12, 8636 Wald ZH
kostenlos
Was passiert bei Unfall, Erkrankung, etc. , wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann und keine Patientenverfügung und kein Vorsorgeauftrag existiert?
Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch Altersbeschränkungen kann eine Person in die Situation geraden, in der sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen. Heute kann man bestimmen, wer sich in einem solchen Fall um alles kümmern soll, und es gibt Möglichkeiten, die persönlichen Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche in Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Sterben und Tod festzulegen. Die Praxis zeigt, dass insbesondere die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag von Vielen bereits genutzt werden. Und doch sind viele Fragen offen, wie zum Beispiel:
- Worauf muss ich achten, damit mein Wille auch wirklich so wie von mir gewünscht, ausgeführt wird?
- Was passiert, wenn eine Person keine Bestimmungen trifft?
- In welchen Situationen wird die KESB involviert, was klärt sie ab und wie arbeitet die KESB?
Referentin: Martha Friedrich, Präsidentin Bezirk Hinwil
- Worauf muss ich achten, damit mein Wille auch wirklich so wie von mir gewünscht, ausgeführt wird?
- Was passiert, wenn eine Person keine Bestimmungen trifft?
- In welchen Situationen wird die KESB involviert, was klärt sie ab und wie arbeitet die KESB?
Referentin: Martha Friedrich, Präsidentin Bezirk Hinwil
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Frauen Wald
Elisabeth Gubelmann Brändli
Bahnhofstrasse 28