18.04.2024 | Actualités générales
Öffentliche Planauflage Beitragsplan Lüterswil-Gächliwil und Hessigkofen
Öffentliche Planauflage
Gestützt auf § 111 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, das Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren sowie den Beschluss des Gemeinderates vom DATUM wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Wassertransportleitung Gächliwil - Hessigkofen
- provisorischer Beitragsplan 1:2000
- provisorische Beitragsberechnung
Auflagefrist: 18. April 2024 bis 18. Mai 2024
Auflageort
Gemeindeverwaltung Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf (während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten)
Während der Auflagefrist kann gegen den Beitragsplan beim Gemeinderat Einsprache erhoben. Werden. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat Buchegg