Bulletins communaux de Grenchen

20.11.2025 | Politique et administration

Wahldatum zweiter Wahlgang Beamtenwahl (Vize-Stadtpräsident*) vom 8. März 2026

Die Gemeinderatskommission der Stadt Grenchen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit § 172 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) und GRB 47/25.02.1997, beschliesst:

  1. Ein allfälliger Rückzug von Kandidaturen ist bis Dienstag, 2. Dezember 2025, 17.00 Uhr, der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 23, mitzuteilen.
  2. Die Anmeldung neuer Kandidaten für den 2. Wahlgang ist bis Montag, 8. Dezember 2025, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 23, einzureichen.
  3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 26. Januar 2026, 12.00 Uhr, auf Voranmeldung (Stimmregister Tel. 032 655 66 32) einzureichen.

*vorbehalten bleibt stille Wahl bei Einerkandidatur

Stadtkanzlei Grenchen


Stadthaus