Bulletins communaux de Luterbach

24.07.2026 | Actualités générales

Waldbrandgefahr - Feuerverbot

Waldbrandgefahr

Im ganzen Kanton Solothurn gilt Gefahrenstufe 4 "gross"

Brennende Streichhölzer oder Funkenflug verursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Brand. Das Feuer breitet sich aufgrund der starken Trockenheit sehr schnell aus. Im Freien sind keine Feuer zu entfachen. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen. Und: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden. 

Feuer- und Feuerwerksverbot Kanton Solothurn

Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag

Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen. 

Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern - mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.