28.03.2024 | Actualités générales
Gesamterneuerungswahlen Behördenmitglieder
Gesamterneuerungswahlen Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2025 - 2028
Am Sonntag, 22. September 2024 stehen folgende Wahlen an:
- Gemeindepräsident/in
- Schulratspräsident/in
- 5 Mitglieder Gemeinderat
- 6 Mitglieder Schulrat
- 5 Mitglieder Geschäftsprüfungskommission
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024, 11.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
Vorlagen können entweder bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau oder auf der Website (sh. unten) bezogen werden.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 4. Oktober 2024, 11.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist auch stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Nesslau, 27. März 2024 Der Gemeinderat