Bulletins communaux de Nesslau

16.07.2026 | Actualités générales

Trockenheit und Waldbrandgefahr

Aktuelle Regeln Feuer

Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Die Einschätzung der Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen ist eindeutig: Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen.

Ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton St. Gallen. 

Machen Sie keine Feuer im Freien - auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden. Entzünden Sie kein Feuerwerk!

Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein. Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern.

Die detaillierte Lage zur Waldbrandgefahr finden Sie hier.


Aktuelle Regeln Wasser

Der Gemeingebrauch von öffentlichen Oberflächengewässern ist im gesamten Kanton eingeschränkt. 

Das heisst, dass Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. 

Vom Verbot ausgenommen sind der Bodensee, Walensee, Zürichsee und der Alpenrhein. 

Gehen Sie sorgsam mit Wasser um: 

  • Bewässern Sie Grünflächen oder Rasenflächen möglichst nicht. 
  • Giessen Sie Gärten und Grünflächen nur gezielt und sparsam, idealerweise frühmorgens oder am Abend. Nutzen Sie nach Möglichkeit Regenwasser. 
  • Reinigen Sie Fahrzeuge und Plätze nicht mit Trinkwasser. 
  • Verzichten Sie auf das Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools. 

In besonders sensiblen Gewässerabschnitten ist es vorübergehen verboten, das Wasser zu betreten. Das Verbot gilt für Personen, aber auch für Tiere, wie zum Beispiel Hunde oder Pferde. Zudem ist in diesem Abschnitten auch das Fischen verboten. Die betroffenen Abschnitte sind vor Ort markiert.

Dieses Verbot betrifft folgende Gewässer: 
a. Thur und Luteren von Unterwasser bis Niederbüren
b. Necker von Neckertal bis Lütisburg
c. Glatt von Gossau bis Uzwil
d. Sitter von St.Gallen bis Häggenschwil
e. Gonzenbach von Mosnang bis Lütisburg
f. Goldach von St.Gallen bis Goldach
g. Steinach von St.Gallen bis Steinach
h. Gstaldenbach und Freibach von Thal bis Rheineck
i. Donnerbach und Tobelbach in Altstätten
j. Simmi in Gams
k. Grabserbach in Grabs
l. Seez von Flums bis Walenstadt
m. Berschnerbach in Walenstadt
n. Flibach in Weesen
o. Aabach in Schmerikon
p. Jona und Lattenbach in Rapperswil

Die detaillierte Lage zur Trockenheit finden Sie hier.

Die beiden Allgemeinverfügungen zum Thema Einschränkung Gemeingebrauch Gewässer und Betretungsverbot finden Sie unten.