Bulletins communaux de Oberrieden

18.05.2021 | Actualités générales

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 11. Mai 2021

Ab 1. August 20201 gemeinsame Verpflegungslösung bei Kita und Hort

Zwecks Harmonisierung der Zusammenarbeit zwischen dem Frühbereich und der Schule sowie der Nutzung von Synergien steht ein Wechsel der Kita Freihofstrasse inklusive des Frühbereichs vom Ressort Gesellschaft ins Ressort Bildung per 1. Januar 2022 bevor. In einem ersten Schritt wird ab August 2021 bereits eine gemeinsame Verpflegungslösung für die Schulergänzende Betreuung (Hort momina) und die Familienergänzende Betreuung (Kita Freihofstrasse) umgesetzt.

Der Gemeinderat hat den Antrag der beiden Ressorts Bildung und Gesellschaft für den Ausbau der Küche im Multifunktionsgebäude Langweg gutgeheissen. Den dafür notwendigen einmaligen Aufwendungen für den Küchenausbau von rund CHF 38'000 stehen jährliche Kosteneinsparungen bei den Personalkosten von gut CHF 42'000 gegenüber. Eine gemeinsame Verpflegungslösung rechnet sich und ist zudem auch sinnvoll in Bezug auf die zukünftige Führung von Kita und Hort unter dem gemeinsamen Dach der Bildung.

Die Küchenleitung wird Dario Mrkic, langjähriger Koch der Kita Freihofstrasse, übernehmen und gemeinsam mit Slavica Furrer, bisherige Hilfsköchin des Horts momina, die Mahlzeiten für bis zu 150 Kinder und Betreuungspersonen täglich frisch zubereiten.

Friedensrichteramt - Entschädigung Friedensrichter/in

Mit Beschluss Nr. 11-125 vom 22. August 2011 hat der Gemeinderat letztmals die Entschädigung für das Friedensrichteramt festgelegt. Seither gilt eine pauschale Behördenentschädigung zuzüglich der Entschädigung für das Amtslokal. Der Gemeinderat hat den personellen Wechsel beim Friedensrichteramt zum Anlass genommen, die Entschädigung zu überprüfen und anzupassen. Dabei hat er sich auf die Empfehlungen zur Entschädigung des Verbandes der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich (VFZH) abgestützt. Nach diesen kann die Gemeinde vor allem für kleinere und mittlere Ämter eine Fallentschädigung vorsehen. Nach statistischen Angaben des Friedensrichters wurden in den Jahren 2016 bis 2020 knapp 70 Fälle abgeschlossen, was einem jährlichen Durchschnitt von knapp 14 Fällen entspricht. Die neue Regelung berücksichtigt die Schwankungen der Fälle und zielt auf eine faire und der Belastung entsprechende Entschädigung ab.

Die Behördenentschädigung für das Friedensrichteramt wird mit dem Amtsantritt der neuen Friedensrichterin bzw. des neuen Friedensrichters im 2021 wie folgt festgelegt:

Amtspauschale für die Grundbereitschaft (inklusive 10 erledigte Fälle) CHF 7'800.00

Entschädigung pro Fall (bei mehr als 10 Fällen) CHF 780.00

Pauschalentschädigung pro Jahr (Büro, Büromaterial, Porti) CHF1'200.00

Der Verhandlungsraum wird von der Gemeinde bereitgestellt. Die Einnahmen des Friedensrichteramtes fliessen in die Gemeindekasse.

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