Bulletins communaux de Oberriet (SG)

15.04.2024 | Actualités générales

Mitwirkungsbericht Sondernutzungsplan Kellengraben

Gestützt auf die am 1. Juni 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzverordnung (abgekürzt GSchV; SR 814.201) sind die Gemeinden verpflichtet, sämtliche Gewässerräume bis Ende Jahr 2018 festzulegen. Kann die bundesrechtliche Frist nicht eingehalten werden, hat die Umsetzung spätestens im Rahmen der zehnjährigen Frist nach Art. 175 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (abgekürzt PBG; sGS 731.1) für die Gesamtrevision der Rahmennutzungsplanung zu erfolgen.

In diesem Sinne hat die Gemeinde Oberriet das Ingenieurbüro Bänziger Partner AG mit der Ausar­beitung der Unterlagen für die Festlegung des Gewässerraums am Aubach, am Kellengraben und am Gewässer mit der Routennummer 15568 beauftragt. Mit dieser Festlegung:

− soll die Hochwassersicherheit auf die Dauer gewährleistet werden;

− sollen die natürlichen Funktionen des Gewässers erhalten werden können;

− soll die künftige Zugänglichkeit für den Unterhalt sichergestellt werden.

Das Projekt wurde den kantonalen Amtsstellen zur Vorprüfung eingereicht. Der entsprechende Vorprüfungsbericht wurde am 24. Oktober 2022 erstellt. Die darin aufgeführten Punkte wurden intern beurteilt und wo nötig im Projekt korrigiert. In der Folge hat der Gemeinderat die Unterlagen an der Sitzung vom 6. November 2023 gesichtet und für das Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Die Unterlagen standen zur öffentlichen Mitwirkung gemäss Art. 34 PBG in der Zeit vom 20. No­vember bis 19. Dezember 2023 zur Verfügung. Fristgerecht ist dem Gemeinderat eine Eingabe eingereicht worden. 

In den Oberrieter Mitwirkungsberichten werden die Eingaben zur Mitwirkung jeweils anonymisiert aufgeführt. Die Eingabe wurde mit dem begleitenden Planungsbüro vorbesprochen und in der Folge dem Gemeinderat vorgelegt. Dieser hat den vorliegenden Bericht an der Sitzung vom 25. März 2024 besprochen und verabschiedet.

Als nächstes wird der Gemeinderat demnächst die 30-tägige öffentliche Auflage des Sondernutzungsplans durchführen.