23.04.2021 | Actualités générales
Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Genehmigung und Inkraftsetzung des Reglements über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Otelfingen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. April 2021 beschlossen:
Das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Otelfingen wird genehmigt und tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach der öffentlichen Publikation (1. Juni 2021) in Kraft.
Das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Otelfingen [pdf] kann online oder während der üblichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen eingesehen werden.
Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs eingereicht, so erfolgt die Inkraftsetzung auf den ersten Tag des Folgemonats nach Eintreten der Rechtskraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Otelfingen, 23. April 2021
Gemeinderat Otelfingen
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