Bulletins communaux de Römerswil

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Steuererklärung 2025

Im Verlaufe des Monats Februar wurden die Steuererklärungen 2025 zugestellt. Sollten Sie kein Formular erhalten haben, nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf. Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung mit der neuen webbasierten Online-Steuerdeklaration auszufüllen. Den Zugang zur Online-Steuererklärung finden Sie unter https://eSteuern.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Nähere Informationen und Erklärvideos, die beim Ausfüllen hilfreich sein können, sind auf der Webseite der Dienststelle Steuern (https://steuern.lu.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) aufgeführt. Es ist auch weiterhin möglich, die Unterlagen in Papierform mit dem Rückantwortcouvert an das Scan-Center in Zürich zu senden.

Das Steueramt ist Ihnen dankbar, wenn die erforderlichen Belege vollständig der Steuererklärung beigelegt werden.

Da für jedes Steuerjahr ein separates Steuerkonto geführt wird, bitten wir Sie, für Vorauszahlungen der Steuern den mit der Steuererklärung 2025 zugestellten QR-Einzahlungsschein Steuerjahr 2026 zu benützen. Passen Sie bitte bestehende Daueraufträge entsprechend an.

Ab dem Kalenderjahr 2026 wird weder ein positiver (für Vorauszahlungen oder zu viel bezahlte Steuern) noch ein negativer (für zu niedrige oder verspätete Zahlungen) Ausgleichszinssatz berechnet. Der Verzugszins bei definitiven Steuerrechnungen beträgt neu 4.0 %.

Die provisorischen Bundessteuerrechnungen 2025, die höher als CHF 300.00 sind, werden bis Ende Februar 2026 versendet. Allgemeiner Fälligkeitstermin ist der 31. März 2026.

Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung. Wir sind erreichbar unter Telefon 041 914 20 64 oder per Mail unter steueramt@roemerswil.ch.