31.08.2021 | Actualités générales
Vorbezug Gemeindesteuer 2021
Der Zahlungstermin für den Vorbezug der Gemeindesteuer 2021 ist der 31. August 2021.
Wir erinnern daran, dass nicht bezahlte Steuerbeträge nach Ablauf der Zahlungsfrist gemahnt werden. Ab 1. September 2021 wird ein Verzugszins von 5% berechnet.
Ab Oktober 2021 sind Anpassungen des Vorbezuges nicht mehr möglich.
Besten Dank für Ihre fristgerechte Einzahlung.
Einwohnerdienste Stadt Solothurn
Bereich Steuern
Contact
Einwohnergemeinde Solothurn
Postfach 460
4502 Solothurn
Telefon: 032 626 96 96
E-Mail: info@solothurn.ch