Bulletins communaux de Solothurn

17.03.2021 | Actualités générales

Informationen zum Coronavirus

Auch in der Stadt Solothurn gelten die Schutzmassnahmen des Bundesrates und des Kantons Solothurn, wo diese strenger sind als jene des Bundes. Die folgenden Informationen gelten vorerst bis Mitte Mai 2021.

Sehr geehrte Solothurnerinnen und Solothurner

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Gesundheit und des Kantons Solothurn finden Sie jeweils die neusten Informationen zu den Schutzmassnahmen gegen den Coronavirus. Informationen zu den Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft können auf den Seites des SECO oder des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit gefunden werden.

Die Massnahmen des Bundes und des Kantons zur Eindämmung des Coronavirus und zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems haben auch Auswirkungen auf die Verwaltung der Stadt Solothurn. Die im Folgenden beschriebenen Massnahmen beinhalten die Änderungen, die auf den 19. April in Kraft treten. Da die Massnahmen häufig ändern, sind deren Auswirkungen auf die Stadt nicht in allen Punkten als definitiv zu betrachten. 

Die Stadtverwaltung bittet Sie dringend, sich an die Vorgaben zu halten und Dienstleistungen der Verwaltung wenn möglich schriftlich, über das Internet oder per Telefon zu beziehen.

Dienstleistungen der Verwaltung

Die Schalter der Verwaltung sind zu den publizierten Zeiten geöffnet. Allerdings sollen Menschenansammlungen in den Schalterhallen zum Schutz der Kundinnen und Kunden, aber auch der Mitarbeitenden weiterhin vermieden werden. In allen öffentlich zugänglichen Räumen gilt die Maskenpflicht.  

Gemeindehaus: Die Stadtverwaltung bittet die Kundschaft der Einwohnerdienste, der Finanzverwaltung und der Sozialen Dienste, weiterhin nur bei dringenden Anliegen, die nicht per Telefon, Email oder Internet (www.stadt-solothurn.ch) erledigt werden können, persönlich zu erscheinen. Viele Anliegen bedingen keine persönliche Vorsprache. Gerade im Bereich der Einwohnerdienste stehen die allermeisten Dienstleistungen online zur Verfügung (eUmzug, Bestellung von Dokumenten, etc.).

Stadtpräsidium/Stadtbauamt: Die Schalter sind normal geöffnet. Wir bitten Sie jedoch, telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren. Das Auflagezimmer ist jederzeit zugänglich.

Todesfälle: Der Betrieb des Krematoriums ist wegen Bauarbeiten voraussichtlich bis Ende April 2021 geschlossen. Abdankungen sind  unter Einhaltung der vom BAG vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensregeln möglich. An Trauerfeiern in unserer Abdankungshalle dürfen maximal 25 Personen teilnehmen, wobei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Trauerfeier mithelfen, nicht mitgezählt werden. In der Abdankungshalle und bei der Beisetzungen am Grab gilt eine Maskenpflicht.

Werkhof/Kehrichtabfuhr: Der Werkhof ist normal zugänglich. Unverändert funktioniert die Kehrichtabfuhr. Auch die Grünabfuhr findet wieder wie gewohnt am Mittwoch statt. 

Steuerverwaltung: Vorbezugsrechnungen für die Steuern 2021 können bei Problemen aufgrund der aktuellen Lage angepasst werden.

Märkte, belebte Fussgängerzonen und öffentlicher Raum

Die Wochenmärkte am Mittwoch und Samstag sowie die Monatsmärkte finden weiterhin statt. 

Es gilt eine generelle Maskenpflicht. In der Altstadt gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann, beispielsweise an den Wochen- und Monatsmärkten, am Landhausquai, in Pärken oder im Aussenbereich von Läden.  

Menschenansammlungen vom mehr als fünfzehn Personen im öffentlichen Raum sind verboten.

Einkaufsläden und -zentren

Alle Läden sind seit dem 1. März wieder geöffnet, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Das Tragen einer Gesichtsmaske ist obligatorisch. 

Restaurants, Bars, Takeaway-Betriebe

Innenräume von Restaurants und Bars bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten für Restaurationsbetriebe für Hotelgäste und Betriebskantinen. Restaurants dürfen ihre Aussenterrassen öffnen. Es gilt Sitzpflicht, an den Tischen dürfen maximal vier Personen sitzen (ausgenommen Eltern mit ihren Kindern) und Kontaktdaten müssen erhoben werden. Zwischen den Tischen gilt ein Abstand von 1.5m oder eine Abrennung. Die Terrassen müssen um 23 Uhr schliessen.

Für Takeaway-Betriebe und Lieferdienste gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

Geschlossen sind alle Spielhallen, Discos und Tanzlokale.

Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen sind mit maximal 15 Personen möglich. Ausgenommen sind religiöse Feiern und Gottesdienste (bis maximal 50 Personen), Beerdigungen, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Vereinstreffen und Feste gelten nicht als Publikumsveranstaltungen. Dort sind also ebenfalls nur 15 Personen erlaubt.

Private Treffen

Es gilt eine Beschränkung auf maximal zehn Personen, wobei auch Kinder mitgezählt werden.

Kinderbetreuung/Schulbetrieb

Für Schülerinnen und Schüler der Kantonsschulen (inkl. Schülerinnen und Schüler der Sek P an den beiden Kantonsschulen in Olten und Solothurn) sowie für Lernende der Berufsfachschulen gilt seit 1. März 2021 wieder Präsenzunterricht.

In der Primarschule wird ebenfalls Präsenzunterricht erteilt. Die Tagesbetreuung, das Schulsportangebot sowie die Instrumentalstunden werden unter Beachtung der Schutzkonzepte angeboten.

Kultur und Sport mit Zuschauern

Die städtischen Museen und die Zentralbibliothek inklusive Lesesaal dürfen seit 1. März ihre Türen wieder öffnen. Veranstaltungen mit Publikum (Kinos, Theater oder Konzerte) dürfen wieder durchgeführt werden. Für alle Publikumsanlässe gilt eine Grenze von 50 Personen im Innern und 100 Personen im Freien, wobei höchstens ein Drittel der Kapazität ausgelastet werden darf und eine Sitzpflicht eingehalten werden muss.  

Amateur- und Individuealsport, Freizeiteinrichtungen

Bei Sportwettkämpfen im Amateurbereich ist weiterhin kein Publikum erlaubt. Auftritte von Chören sind ebenfalls nicht erlaubt, nur professionelle Sängerinnen und Sänger dürfen auftreten.

Sporteinrichtungen im Freien wie Fussball- und Tennisplätze oder der Aussenbereich von Schwimmbädern sind ebefalls wieder zugänglich.Für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben die Hallenbäder sowie Wellnessbäder im Innenbereich. 

Fitnesscenter dürfen wieder öffnen, und es dürfen mit Maskenpflicht auch mehr als 15 Personen anwesend sein. Sporttrainings sind wieder möglich, aber nur in Gruppen von maximal 15 Personen und im Innern ebenfalls mit Maskenpflicht oder grossem Abstand. Verboten bleiben Sportarten mit direktem Körperkoontakt wie Boxen oder Schwingen. Beim Fussball oder Hockey sind nur Trainingsaktivitäten ohne Körperkontakt zulässig.

Spezielle Regelungen gelten für Jugendliche unter 20 Jahren.

Schulanlagen

Seit dem 1. März 2021 stehen die Schulsportanlagen ausserhalb des Schulbetriebes wieder für die Vereine zur Verfügung. Die Vereine, welche die Turnhallen benützen möchten, haben ein angepasstes Schutzkonzept einzureichen. Nach Freigabe dieses Schutzkonzeptes, steht der Benützung bis auf Weiteres nichts mehr im Wege.

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bereiche Kultur und Sport sind schwerwiegend. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen haben Bund und Kanton verschiedene Massnahmen ergriffen. Die wichtigsten Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter, Kulturschaffende und Institutionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Kantons.

Alter

Gerne informieren wir Sie, dass Pro Senectute, Fachstelle für Altersfragen, ihr Angebot der aktuellen Situation angepasst hat. Nachfolgend ein paar Beispiele:

Sozialberatungen werden auch am Telefon, anlässlich von Hausgesuchen und per Zoom (=digital/Videokonferenz/Internet) angeboten.

Seniorinnen und Senioren können sich auch mit allgemeinen Corona Fragen melden (Telefon 032 626 59 59).

Es wird nach wie vor Hilfe zu Hause angeboten: administrative Hilfe, Steuerer­klärungsdienst, Digitaler Dienst «online im Alltag», Bewegungspatenschaften.

Kursangebote finden auch digital per Zoom statt. Interessierte können sich gemütlich von zu Hause aus anmelden und Kurse ohne Qualitätsverlust digital besuchen. Als Voraussetzung für den Kurs wird ein Gerät mit Internetanschluss benötigt inkl. Webcam und Mikrofon. Die Teilnahme ist auch ohne digitale Vorkenntnisse möglich. 

Pro Senectute, Hauptbahnhofstrasse 12, 4500 Solothurn, 032 626 59 79, solothurn@so.prosenectute.ch, www.so.prosenectute.ch

Freundliche Grüsse

Hansjörg Boll

Stadtschreiber

Link zur Meldung

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Einwohnergemeinde Solothurn

Postfach 460

4502 Solothurn

Telefon:
032 626 96 96

E-Mail:
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