Bulletins communaux de Wartau

05.01.2026 | Actualités générales

Ortsplanungsrevision Wartau: Öffentliches Mitwirkungsverfahren betreffend Waldfeststellungen

Als begleitende Massnahme zur Ortsplanungsrevision ist das Mitwirkungsverfahren zu den Waldfeststellungen durchzuführen. Das Kantonsforstamt hat die Waldfeststellungspläne vor­geprüft und wird die Detailpläne im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren erlassen.

Gemäss Art. 10 des eidgenössischen Waldgesetzes ist eine Waldfeststellung nötig, wenn Bauzone neu an eine Waldfläche grenzt oder wenn ausserhalb der Bauzone eine Waldzu­nahme verhindert werden soll. Für die betroffene Grundeigentümerschaft wird durch die Waldfeststellung die Rechtssicherheit gestärkt. Da der Wald in seiner heutigen Ausdehnung entlang der Bauzone bzw. der Nutzungsfläche fixiert wird, werden die heutige Nutzung und Bebaubarkeit der Grundstücke gesichert. Die Waldfeststellungen dienen somit insbesondere dem Interesse von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.

In der Gemeinde Wartau bestehen die nötigen Waldfeststellungen grösstenteils bereits in rechtskräftiger Form. Aufgrund der laufenden Ortsplanungsrevision und von Waldzunahme werden gewisse Waldfeststellungen ergänzt. Die entsprechend fertiggestellten Waldfeststel­lungspläne liegen nun zur öffentlichen Mitwirkung vor. Nach deren Erlass erfolgt die öffentli­che Auflage anschliessend gemeinsam mit der Ortsplanungsrevision.

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wird vom 5. Januar bis 19. Januar 2026 für nachste­hende Planungsmittel durchgeführt.

  • Waldfeststellung Detailplan Nr. 1 (1:2000)
  • Waldfeststellung Detailplan Nr. 2 (1:2000)

Die Waldfeststellungen sind während der Mitwirkungsfrist auf www.mitwirken-wartau.ch so­wie physisch im Rathaus (2. Obergeschoss Korridor, Poststrasse 51, Azmoos) einsehbar.

Stellungnahmen und Rückmeldungen können unter www.mitwirken-wartau.ch online er­fasst oder per Mail an info@wartau.ch zugestellt werden. In Papierform sind diese an den Ge­meinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, einzureichen. Der Gemeinderat bevorzugt die Online-Erfassung unter www.mitwirken-wartau.ch.

Das Mitwirkungsverfahren bezweckt im Grundsatz die Beteiligung der Bevölkerung und wei­tere Interessenskreise an öffentlichen Planungsvorhaben zu deren breiteren Akzeptanz und Projektverbesserung. Es sind in diesem Verfahrensabschnitt lediglich Einwendungen und keine Einsprachen (Rechtsmittel) möglich.

9478 Azmoos, im Dezember 2025                                                  Gemeinderat Wartau