Bulletins communaux de Wynau

16.04.2024 | Actualités générales

Einführung eUmzug per 1. Mai 2024

Die Einwohnerkontrolle Wynau wird per 1. Mai 2024 den eUmzug einführen. Personen können sich mit eUmzug online an,- ab- oder ummelden. Der Dienst wird per genanntem Datum auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Wynau (www.wynau.ch) verlinkt.

 

eUmzug dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Die Benutzung von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

 

 

Wer kann sich über eUmzug an- und abmelden?

Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden.

 

eUmzug können Personen mit ausländischer Nationalität und Ausweis N, F und S nicht nutzen.

 

Der Dienst steht Personen mit Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Arbeitszweck (Wochenaufenthalt) ebenfalls nicht zur Verfügung.

 

 

Ist eUmzug in jeder Gemeinde verfügbar?

Nein, da noch nicht alle Gemeinden an eUmzug angeschlossen sind, kann es sein, dass Sie die Umzugsmeldung gemäss den Vorgaben der neuen oder alten Wohngemeinde durchführen müssen. Sie werden im Verlauf des Prozesses darüber informiert.

 

 

Kann die Anmeldung aus dem Ausland via eUmzug vorgenommen werden?

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche zurück in die Schweiz ziehen, müssen sich bei der Schweizerischen Auslandsvertretung abmelden und können eUmzug leider nicht nutzen.

 

Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde persönlich anmelden.

 


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