25.04.2024 | Notizie generali
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17.04.2024
Gestützt auf das Gemeindegesetz des Kantons Graubünden wird das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 17.04.2024 ab dem 25.04.2024 während 30 Tagen aufgeschaltet. Ebenso erfolgt während dieser Zeit eine Auflage auf der Gemeindekanzlei währen der ordentlichen Öffnungszeiten. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen und werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt. Gehen keine Einsprachen ein, wird das Protokoll als genehmigt erklärt.