Notizie del comune di Gams

10.11.2022 | Notizie generali

Praxisänderung bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen (C-Bewilligungen)

Aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts vom 9. Mai 2022 hat das SEM seine Weisungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen aktuell angepasst. Neu müssen Personen aus allen Staaten für die Umwandlung von B zu C sämtliche Integrationskriterien, u.a. auch die Sprachkompetenzen, erfüllen und nachweisen.

Die neue Weisung hat zur Folge, dass bei Verlängerungsgesuchen einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) ab 1. November 2022 keine Niederlassungsbewilligung mehr von Amtes wegen (automatisch) erteilt wird. Die Erteilung erfolgt nur noch auf Gesuch hin unter Beilage der Unterlagen gemäss Merkblatt vom Migrationsamt.

Merkblatt Praxisänderung bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen (C-Bewilligungen) [pdf, 164 KB]

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sg.ch/sicherheit/einreise-aufenthalt-ausreise/formulare-und-merkblaetter.html

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