19.02.2026 | Notizie generali
Fakultatives Referendum: Zweckverbandsvereinbarung Zweckverband Hallenbad Bütschwil
Der Zweckverband Hallenbad Bütschwil besteht aus den Verbandsgemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Lütisburg und Neckertal. Die Zweckverbandsvereinbarung aus dem Jahr 2013 entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und wurde überarbeitet. Die angepasste Zweckverbandsvereinbarung des Hallenbades Bütschwil wurde durch die Gemeinderäte genehmigt.
| Gegenstand | Zweckverbandsvereinbarung Hallenbad Bütschwil |
| Referendumsfrist | Samstag, 21. Februar 2026 bis Mittwoch, 1. April 2026 |
| Öffentliche Auflage | Die Vereinbarung liegt während der Büroöffnungszeit bei den jeweiligen Ratskanzleien auf |
| Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens in Mosnang | 200 Unterschriften |
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie denjenigen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.