Notizie del comune di Nesslau

22.04.2026 | Notizie generali

Teilstrassenplan «Kirchweg»

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) am 24. Februar 2026 genehmigt:

Teilstrassenplan «Kirchweg»
- Nördlicher Kirchweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 3.122
- Südlicher Kirchweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 3.123
- Kirchweg, Gemeindeweg 1. Klasse, Nr. 1.514
- Löchliweg, Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 2.627

Auflageort:                     Gemeindehaus Nesslau, Foyer Dachgeschoss

Auflagefrist:                    23. April 2026 bis 22. Mai 2026

Die Planunterlagen sind zudem hier auf der Website (siehe unten) ersichtlich. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt.

Wer private Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, 9650 Nesslau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Nesslau, 14. April 2026                                                             Gemeinderat Nesslau