Notizie del comune di Oberrieden

24.02.2021 | Notizie generali

Coronavirus: Massnahmen des Kantons Zürich - weitere Informationen

Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

(Medienmitteilung vom 24. Februar 2021) und (Medienmitteilung des Regierungsrates vom 24. Februar 2021)

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

Bund übernimmt Testkosten für Personen ohne Symptome und passt Quarantäneregeln an

(Medienmitteilung vom 27. Januar 2021)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 eine Reihe von Beschlüssen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst. Der Bund übernimmt neu die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome, um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen. Zudem passt er die bisherige Quarantäneregelung an: Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist. Ausserdem regelte der Bundesrat, dass Ordnungsbussen verhängt werden können, wenn bestimmte Massnahmen nicht eingehalten werden. Damit Impfungen auch in Apotheken möglich sind, übernimmt der Bund auch dort die Kosten.

Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

(Medienmitteilung vom 13. Januar 2021)

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Der Bundesrat hatte am 11. und 18. Dezember 2020 die schweizweiten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Unter anderem mussten ab dem 22. Dezember Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schliessen. Trotz dieser Verschärfungen kann bisher kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden. Die epidemiologische Lage bleibt äusserst angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.

Neue, hochansteckende Virusvarianten: Es droht ein erneuter Anstieg

Zusätzlich ist die Schweiz mit zwei neuen, hoch ansteckenden Virusvarianten konfrontiert. Diese erhöhen das Risiko eines weiteren, schwierig zu kontrollierenden Anstiegs der Fallzahlen. In mehreren Ländern, wo die neuen Varianten breit zirkulieren, sind die Fallzahlen in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen. Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass die Entwicklung in der Schweiz anders verlaufen wird als in diesen Ländern. Die Übertragbarkeit der neuen Varianten ist nach ersten Einschätzungen 50 bis 70 Prozent höher.

Der Bundesrat erachtet diese Entwicklungen als höchst beunruhigend, auch wenn es bisher keine Hinweise darauf gibt, dass die neuen Varianten gefährlicher sind und schwerere Krankheitsverläufe verursachen. Er setzt alles daran, die Kontakte mit weitergehenden Massnahmen stark zu reduzieren und damit die Ausbreitung der neuen Virusvarianten zu verlangsamen. Deshalb hat er zusätzliche Massnahmen beschlossen.

Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen

Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs

Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.

Home-Office-Pflicht

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz

Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.

Schutz besonders gefährdeter Personen

Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. 

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt

An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.

Neue Massnahmen ab dem 22. Dezember 2020

Restaurants werden geschlossen

Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt. 

Sportbetriebe werden geschlossen 

Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal 5 Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.  

Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen 

Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen.

Kapazität von Läden wird weiter eingeschränkt 

Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. In allen Läden gelten zudem weiterhin strenge Schutzkonzepte.

Dringende Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause

Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht-notwendige Reisen und auf Ausflüge zu verzichten. 

Erweiterter Einsatz von Schnelltests

Ab 21. Dezember 2020: Erweiterter Einsatz von Schnelltests ausserhalb der BAG-Teststrategie. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Testen.

Erleichterungen in einzelnen Kantonen möglich

Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl unter 1 sowie eine 7-Tagesinzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.

Private Treffen und Feste

Regel: An Treffen im Freundes- und Familienkreis dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen. Bei der Anzahl Teilnehmenden werden Kinder mitgezählt.

Empfehlung: Der Bundesrat empfiehlt, Treffen und Feste auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten.

Masken

An fast allen öffentlichen Orten gilt Maskenpflicht. Beispielsweise in Geschäften, in Restaurants, im öffentlichen Verkehr und in belebten Fussgängerbereichen. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Masken. Als Faustregel gilt: Tragen Sie immer eine Maske, wenn Sie nicht zu Hause sind und den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht durchgehend einhalten können.  

Regierungsrat begrüsst schnelles Handeln auf nationaler Ebene

 

(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 18. Dezember 2020)

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 und deren sofortige Umsetzung. Angesichts der epidemiologischen Lage und der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens braucht es über die Kantonsgrenzen hinweg einheitliche und klare Regelungen.  

 


Covid-19: Regierungsrat für rasche und verbindliche nationale Vorgaben

(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 16. Dezember 2020)

Der Regierungsrat geht davon aus, dass der Bundesrat am Freitag weitergehende Massnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 erlässt und umgehend in Kraft setzt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass angesichts der epidemiologischen Lage und der damit einhergehenden Belastung des Gesundheitssystems sofortiges Handeln auf nationaler Ebene erforderlich ist. Sollte dies wider Erwarten nicht erfolgen, wird der Regierungsrat weitere Massnahmen beschliessen und sofort in Kraft setzen.

 


Kanton Zürich setzt neue Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie um

(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 11. Dezember 2020)

Der Regierungsrat hat von den am 11. Dezember 2020 beschlossenen verschärften Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Corona-Epidemie Kenntnis genommen und setzt diese um. Die zuvor vom Kanton beschlossenen weitergehenden Massnahmen bleiben bis 10. Januar 2021 in Kraft.

Regierungsrat verlängert Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 bis Ende Jahr

(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 27. November 2020)

Der Regierungsrat hat die geltenden Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 bis Ende dieses Jahres verlängert. Angesichts der jüngsten Entwicklung ist er vorsichtig optimistisch: Der Kanton Zürich kann auch weiterhin auf leistungsfähige Spitäler, ein ausgebautes Contact Tracing, ausreichend Testkapazitäten und einen starken Vollzug bauen. Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung für ihre grosse Disziplin und ruft dazu auf, diese auch weiterhin konsequent beizubehalten.

Regierungsrat beschliesst neues Covid-19-Härtefallprogramm über 200 Millionen Franken

(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 13. November 2020)

Besonders betroffene Unternehmen der Event-, Gastro-, Reise- und Tourismusbranche sowie Schausteller sollen in den Genuss staatlicher Unterstützung kommen, wenn ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Kredit von netto 160 Millionen Franken. Damit können gestützt auf das Härtefallprogramm des Bundes gesamthaft maximal 200 Millionen Franken Darlehen oder 80 Millionen A-fonds-perdu-Beiträge ausgelöst werden. 40 Millionen Franken erwartet der Kanton vom Bund.

Neue Testzentren und Ausbau Contact Tracing

(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 5. November 2020)

Bund will Härtefallprogramme der Kantone rasch unterstützen und eröffnet Vernehmlassung zur Härtefallverordnung

(Medienmitteilung des Bundesrates vom 4. November 2020).

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Verordnung über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt und damit die Eckdaten für die Unterstützung kantonaler Programme durch den Bund festgelegt. Damit ist der Weg frei für eine rasche Umsetzung: Der Bund will sich an kantonalen Massnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen. Aufgrund der Dringlichkeit dauert die Vernehmlassung lediglich 10 Tage.

Regierungsrat setzt Bundesratsentscheide konsequent um

Der Regierungsrat hat von den neuen Vorgaben des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie Kenntnis genommen. Er wird diese konsequent vollziehen und appelliert an die Bevölkerung, sich an die Vorgaben zu halten.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 23. Oktober 2020

Der Regierungsrat begrüsst die neuen Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie und hat seine eigenen kantonalen Bestimmungen entsprechend angepasst. Die Verordnungsänderung tritt heute Freitag, 23. Oktober 2020, in Kraft und gilt bis zum 30. November 2020. Das Contact Tracing wird nochmals weiter ausgebaut. Der Vollzug erfolgt konsequent und verhältnismässig. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Schutzkonzepte der Grossveranstaltungen gelegt. Das ZVV-Nachtnetz bleibt ausgesetzt.

Der Regierungsrat hat von den neuen Vorgaben des Bundesrates zur Eindämmung der Corona-Pandemie Kenntnis genommen. Er begrüsst angesichts der Verbreitung des Virus in der ganzen Schweiz die Einführung von landesweit geltenden Regeln. 

(Medienmitteilung des Regierungsrates Zürich vom 18. Oktober 2020)

Der Bundesrat hat heute weitergehende und schweizweit geltende Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verordnet. Angesichts der aktuellen Lage ist dies zu begrüssen.

Der Regierungsrat fordert die Bevölkerung auf, sich konsequent an die Vorgaben zu halten und die geltenden Hygieneregeln zu befolgen.

Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Homeoffice

(Medienmitteilung des Bundesrates  vom 18. Oktober 2020)

Der starke Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen ist besorgniserregend. Er zeigt sich in allen Altersklassen und in allen Kantonen. Auch die Zahl der Hospitalisierungen nimmt zu. Ziel der neuen schweizweiten Massnahmen von Bund und Kantonen ist, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens in den nächsten Wochen und Monaten zu verhindern. Ziel ist auch, den Anstieg der Fallzahlen so stark zu bremsen, dass die Kantone das Contact Tracing weiterhin konsequent und umfassend sicherstellen können. Trotz der Einschränkungen soll das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können.

Regierungsrat passt Massnahmen in exponierten Bereichen an

Der Regierungsrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung die Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 an exponierten Orten angepasst. Die Anpassungen betreffen Gastronomiebetriebe, Clubs und Veranstaltungen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 14. Oktober 2020)

Nach einer vorübergehenden Stabilisierung ist im Kanton Zürich aktuell ein weiterer Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Um eine Überlastung des Contact Tracing-Systems zu verhindern, sind begleitende Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus erforderlich. Die bisher getroffenen Massnahmen scheinen das Infektionsgeschehen unter den gegebenen Umständen nicht ausreichend eindämmen zu können. Aus diesem Grund ist zumindest vorübergehend eine Anpassung der Massnahmen angezeigt. Ziel dieser Anpassung ist es, das Übertragungsrisiko an exponierten Orten zu verkleinern.

Covid-19-Pandemie: Regierungsrat beschliesst weitere Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung

Der Regierungsrat hat auf Antrag des Covid-19-Sonderstabes beschlossen, weitere Massnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus zu ergreifen. Ab Donnerstag, 27. August 2020, gilt in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine Maskenpflicht. Gastronomiebetriebe sind neu verpflichtet, die Kontaktdaten zu erheben. Für Veranstaltungen und Clubs gelten zudem verschärfte Regeln. Die neue Verordnung gilt bis am 30. September 2020 (weitere Infos).

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten, Aufhebung gewisser Einreisebeschränkungen ab dem 20. Juli

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli vorgesehen (weitere Infos).

Internet-Kriminalität in Coronazeiten

Es wird verstärkt versucht, die Corona-Krise für betrügerische Zwecke zu nutzen. Die Kantonspolizei warnt erneut eindringlich vor interaktiven Karten mit Malware, betrügerischen Spendenaufrufen und Fake-Shops. Derzeit sind folgende Tricks bekannt, achten Sie aber auch auf neue Varianten, denn Betrügerinnen und Betrüger sind leider erfinderisch:


Die wichtigsten Tipps erfahren Sie auf den folgenden offiziellen Plattformen:

Kantonspolizei Zürich: www.cybercrimepolice.ch

Schweizer Kriminalprävention (SKP): www.skppsc.ch

Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI): www.melani.admin.ch 

In Schadenfällen gilt grundsätzlich: Kontaktieren Sie die Polizei. Diese berät und unterstützt Sie im weiteren Vorgehen, sichert Spuren und ermittelt.

Machen Sie Ihre Mitarbeitenden, Freiwilligen und weitere in Frage kommende Personen in Ihrer Gemeinden auf den Missbrauch aufmerksam. Insbesondere isolierte Per-sonen der Risikogruppen sind gefährdet. Warnen Sie mögliche betroffene Personen vor solchen Betrügereien und melden Sie Vorkommnisse den genannten zuständigen Kontaktstellen der Polizei.

https://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/aktuell/medienmitteilun-gen/2020_03/2003271h.html

Zürcher Listenspitäler und Ärzte

Alle Zürcher Listenspitäler und Ärzte können per sofort Coronavirus-Tests durchführen

Regierungsrätin Natalie Rickli hat heute Vormittag dem Kantonsrat über die aktuelle Situation betreffend Coronavirus berichtet. Gleichzeitig informierte sie über die neuen Weisungen der Gesundheitsdirektion. Seit heute dürfen alle Zürcher Ärztinnen und Ärzte sowie alle Listenspitäler auf SARS-CoV-2 testen und COVID-19-Patienten behandeln (siehe Medienmitteilung vom 9. März)

Auskunftsstellen bei der Gemeinde:

- Bildung: schulverwaltung@oberrieden.ch oder  Tel.Nr. 044 722 71 20 

- allgemein: gemeindekanzlei@oberrieden.ch oder Tel. 044 722 71 71

- Informationen der Schule Oberrieden  ---> weiterlesen



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