26.02.2021 | Notizie generali
Genehmigung und Inkraftsetzung der Ordnungsbussenliste der Gemeinde Otelfingen
Mit Beschluss vom 16. Februar 2021 hat der Gemeinderat Otelfingen die Ordnungsbussenliste gestützt auf Art. 38 Abs. 2 der Polizeiverordnung genehmigt und rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.ˆ
Die Ordnungsbussenliste finden Sie hier.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Dielsdorf, Geissackersrasse 24, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Otelfingen, 26. Februar 2021
Gemeinderat Otelfingen
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