Notizie del comune di Solothurn

27.05.2021 | Notizie generali

Informationen zum Coronavirus

Auch in der Stadt Solothurn gelten die Schutzmassnahmen des Bundesrates und des Kantons Solothurn, wo diese strenger sind als jene des Bundes. Die folgenden Informationen gelten vorerst bis Ende Juni 2021.

Sehr geehrte Solothurnerinnen und Solothurner

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Gesundheit und des Kantons Solothurn finden Sie jeweils die neusten Informationen zu den Schutzmassnahmen gegen den Coronavirus. Informationen zu den Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft können auf den Seites des SECO oder des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit gefunden werden.

Die im Folgenden beschriebenen Massnahmen beinhalten die Änderungen, die auf den 31. Mai 2021 in Kraft treten. Da die Massnahmen häufig ändern, sind deren Auswirkungen auf die Stadt nicht in allen Punkten als definitiv zu betrachten. 

Die Stadtverwaltung bittet Sie dringend, sich an die Vorgaben zu halten und Dienstleistungen der Verwaltung wenn möglich schriftlich, über das Internet oder per Telefon zu beziehen.

Dienstleistungen der Verwaltung

Die Schalter der Verwaltung sind zu den publizierten Zeiten geöffnet. In allen öffentlich zugänglichen Räumen gilt die Maskenpflicht. 

Gemeindehaus: Die Stadtverwaltung bittet die Kundschaft der Einwohnerdienste, der Finanzverwaltung und der Sozialen Dienste, weiterhin nur bei dringenden Anliegen, die nicht per Telefon, E-Mail oder Internet (www.stadt-solothurn.ch) erledigt werden können, persönlich zu erscheinen. Viele Anliegen bedingen keine persönliche Vorsprache. Gerade im Bereich der Einwohnerdienste stehen die allermeisten Dienstleistungen online zur Verfügung (eUmzug, Bestellung von Dokumenten, etc.).

Stadtpräsidium/Stadtbauamt: Die Schalter sind normal geöffnet. Wir bitten Sie jedoch, telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren. Das Auflagezimmer ist jederzeit zugänglich.

Todesfälle: Abdankungen sind unter Einhaltung der vom BAG vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensregeln möglich. An Trauerfeiern in unserer Abdankungshalle dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, wobei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Trauerfeier mithelfen, nicht mitgezählt werden. In der Abdankungshalle und bei der Beisetzungen am Grab gilt eine Maskenpflicht.

Steuerverwaltung: Vorbezugsrechnungen für die Steuern 2021 können bei Problemen aufgrund der aktuellen Lage angepasst werden.

Märkte, belebte Fussgängerzonen und öffentlicher Raum

Die Wochenmärkte am Mittwoch und Samstag sowie die Monatsmärkte finden weiterhin statt. 

Es gilt eine generelle Maskenpflicht. In der Altstadt gilt weiterhin eine Maskenpflicht überall dort, wo der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann, beispielsweise an den Wochen- und Monatsmärkten, am Landhausquai, in Pärken oder im Aussenbereich von Läden. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine anzahlmässigen Einschränkungen mehr.

Einkaufsläden und -zentren

Alle Läden sind seit dem 1. März wieder geöffnet, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Das Tragen einer Gesichtsmaske ist obligatorisch. 

Restaurants und Bars

Restaurants und Bars dürfen ab 31. Mai auch die Innenräume wieder öffnen. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Es gilt Sitzpflicht, an den Tischen dürfen maximal vier Personen sitzen (ausgenommen Eltern mit ihren Kindern) und Kontaktdaten müssen erhoben werden. Zwischen den Tischen gilt ein Abstand von 1.5m oder eine Abrennung. Auf Terrassen sind neu auch Sechsertische möglich.

Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr ist aufgehoben, es gelten die bewilligten Öffnungszeiten.

Geschlossen bleiben Discos und Tanzlokale.

Private Treffen

Als Limiten für private Treffen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen gelten neu 30 Personen in Innenräumen und 50 Personen draussen, wobei auch Kinder mitgezählt werden.

Anlässe ohne Publikum

Anlässe ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sind innen und aussen mit maximal 50 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.

Publikumsveranstaltungen/Grossveranstaltungen

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 und draussen von 300 Personen. Es darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Von der Beschränkung ausgenommen sind Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Ab 1. Juni sind an Pilotveranstaltungen innen maximal 600 und draussen 1'000 Personen erlaubt. Der Öffnungsplan für Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen kann auf der Homepage des BAG nachgelesen werden.

Breitensport und Laienkultur, Freizeiteinrichtungen

Im Amateursport sowie in der Laienkultur dürfen maximal 50 Personen gemeinsam tätig sein. Publikum ist zugelassen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen. Spezielle Regeln gelten für den Jugendsport.

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.

Kultur

Die städtischen Museen und die Zentralbibliothek inklusive Lesesaal dürfen seit 1. März ihre Türen wieder öffnen. Veranstaltungen mit Publikum (Kinos, Theater oder Konzerte) dürfen wieder durchgeführt werden. Für alle Publikumsanlässe gilt eine Grenze von 100 Personen im Innern und 300 Personen im Freien, wobei höchstens die Hälfte der Kapazität ausgelastet werden darf und eine Sitzpflicht eingehalten werden muss.  

Kinderbetreuung/Schulbetrieb

Für Schülerinnen und Schüler der Kantonsschulen (inkl. Schülerinnen und Schüler der Sek P an den beiden Kantonsschulen in Olten und Solothurn) sowie für Lernende der Berufsfachschulen gilt seit 1. März 2021 wieder Präsenzunterricht.

In der Primarschule wird ebenfalls Präsenzunterricht erteilt. Die Tagesbetreuung, das Schulsportangebot sowie die Instrumentalstunden werden unter Beachtung der Schutzkonzepte angeboten.

Schulanlagen

Seit dem 1. März 2021 stehen die Schulsportanlagen ausserhalb des Schulbetriebes wieder für die Vereine zur Verfügung. Die Vereine, welche die Turnhallen benützen möchten, haben ein angepasstes Schutzkonzept einzureichen. Nach Freigabe dieses Schutzkonzeptes, steht der Benützung bis auf Weiteres nichts mehr im Wege.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bereiche Kultur und Sport sind schwerwiegend. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen haben Bund und Kanton verschiedene Massnahmen ergriffen. Die wichtigsten Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter, Kulturschaffende und Institutionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Kantons.

Alter

Gerne informieren wir Sie, dass Pro Senectute, Fachstelle für Altersfragen, ihr Angebot der aktuellen Situation angepasst hat. Nachfolgend ein paar Beispiele:

• Sozialberatungen werden auch am Telefon, anlässlich von Hausgesuchen und per Zoom (=digital/Videokonferenz/Internet) angeboten.

• Seniorinnen und Senioren können sich auch mit allgemeinen Corona Fragen melden (Telefon 032 626 59 59).

• Es wird nach wie vor Hilfe zu Hause angeboten: administrative Hilfe, Steuerer­klärungsdienst, Digitaler Dienst «online im Alltag», Bewegungspatenschaften.

• Kursangebote finden auch digital per Zoom statt. Interessierte können sich gemütlich von zu Hause aus anmelden und Kurse ohne Qualitätsverlust digital besuchen. Als Voraussetzung für den Kurs wird ein Gerät mit Internetanschluss benötigt inkl. Webcam und Mikrofon. Die Teilnahme ist auch ohne digitale Vorkenntnisse möglich. 

Pro Senectute, Hauptbahnhofstrasse 12, 4500 Solothurn, 032 626 59 79, solothurn@so.prosenectute.ch, www.so.prosenectute.ch

Freundliche Grüsse

Hansjörg Boll

Stadtschreiber

Link zur Meldung

Contatto

Einwohnergemeinde Solothurn

Postfach 460

4502 Solothurn

Telefon:
032 626 96 96

E-Mail:
info@solothurn.ch