Notizie del comune di Solothurn

25.06.2021 | Notizie generali

Informationen zum Coronavirus

Auch in der Stadt Solothurn gelten die Schutzmassnahmen des Bundesrates und des Kantons Solothurn, wo diese strenger sind als jene des Bundes.

Sehr geehrte Solothurnerinnen und Solothurner

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Gesundheit und des Kantons Solothurn finden Sie jeweils die neusten Informationen zu den Schutzmassnahmen gegen den Coronavirus. Informationen zu den Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft können auf den Seites des SECO oder des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit gefunden werden.

Die im Folgenden beschriebenen Massnahmen beinhalten die Änderungen, die auf den 26. Juni 2021 in Kraft treten. Da die Massnahmen regelmässig an die aktuelle Entwicklung angepasst werden, sind deren Auswirkungen auf die Stadt nicht in allen Punkten als definitiv zu betrachten. 

Die Stadtverwaltung bittet Sie, sich an die Vorgaben zu halten und Dienstleistungen der Verwaltung wenn möglich schriftlich, über das Internet oder per Telefon zu beziehen.


Dienstleistungen der Verwaltung

Die Schalter der Verwaltung sind zu den publizierten Zeiten geöffnet. In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt die Maskenpflicht. 

Gemeindehaus: Die Stadtverwaltung bittet die Kundschaft der Einwohnerdienste, der Finanzverwaltung und der Sozialen Dienste, weiterhin nur bei dringenden Anliegen, die nicht per Telefon, E-Mail oder Internet (www.stadt-solothurn.ch) erledigt werden können, persönlich zu erscheinen. Viele Anliegen bedingen keine persönliche Vorsprache. Gerade im Bereich der Einwohnerdienste stehen die allermeisten Dienstleistungen online zur Verfügung (eUmzug, Bestellung von Dokumenten, etc.).

Stadtpräsidium/Stadtbauamt: Die Schalter sind normal geöffnet. Wir bitten Sie jedoch, telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren. Das Auflagezimmer ist jederzeit zugänglich.

Todesfälle: Abdankungen sind unter Einhaltung der vom BAG vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensregeln möglich. An Trauerfeiern in unserer Abdankungshalle dürfen maximal 165 Personen teilnehmen. In der Abdankungshalle gilt eine Maskenpflicht.

Steuerverwaltung: Vorbezugsrechnungen für die Steuern 2021 können bei Problemen aufgrund der aktuellen Lage angepasst werden.

Märkte, belebte Fussgängerzonen und öffentlicher Raum

Die Maskenpflicht im Freien wurde aufgehoben. Überall dort, wo der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann, beispielsweise an den Wochen- und Monatsmärkten, am Landhausquai, in Pärken oder im Aussenbereich von Läden soll weiterhin eine Maske getragen werden. 

Einkaufsläden und -zentren

In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht.  

Restaurants und Bars

In Restaurants und Bars wurden die meisten Einschränkungen aufgehoben. Im Innenbereich gilt allerdings weiterhin eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen verschiedenen Gruppen muss eingehalten und die Maske getragen werden, wenn man nicht an seinem Platz sitzt. Die Kontaktdaten müssen von einer Person pro Gruppe erhoben werden. 

Im Aussenbereich ist die Beschränkung der Gruppengrösse und die Sitzpflicht aufgehoben. 


Discos und Tanzlokale

Diskotheken und Tanzlokale dürfen öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Es müssen keine Masken getragen und keine Kontaktdaten erfasst werden. 


Private Treffen

Als Limiten für private Treffen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen gelten weiterhin: 30 Personen in Innenräumen und 50 Personen draussen, wobei auch Kinder mitgezählt werden.


Veranstaltungen (mit Zertifikat)

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten keine Beschränkungen mehr. Für Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen wird eine kantonale Bewilligung gefordert.


Veranstaltungen (ohne Zertifikat)

Für Veranstaltungen ohne Covis-Zertifikat gilt:

  •  Sitzend draussen und drinnen maximal 1'000 Besucher/-innen

 •  Stehend können drinnen 250 und draussen 500 Personen zugelassen werden

 •  Kapazität kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden (innen und aussen)

 •  In Innenbereichen gilt Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen

 •  Verboten bleiben Veranstaltungen und Konzerte ohne Zertifikat, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen. 

Für Messen wird auf Kapazitätsbeschränkungen verzichtet. 


Von den Beschränkungen ausgenommen sind Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.


Breitensport und Laienkultur, Freizeiteinrichtungen

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es im Aussenbereich keine Einschränkungen mehr. In Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.  


Kinderbetreuung/Schulbetrieb

Für Schülerinnen und Schüler der Primarschulen, Kantonsschulen (inkl. Schülerinnen und Schüler der Sek P an den beiden Kantonsschulen in Olten und Solothurn) sowie für Lernende der Berufsfachschulen gilt wieder Präsenzunterricht.

Die Tagesbetreuung, das Schulsportangebot sowie die Instrumentalstunden werden unter Beachtung der Schutzkonzepte angeboten.


Schulanlagen

Seit dem 1. März 2021 stehen die Schulsportanlagen ausserhalb des Schulbetriebes wieder für die Vereine zur Verfügung. 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bereiche Kultur und Sport sind schwerwiegend. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen haben Bund und Kanton verschiedene Massnahmen ergriffen. Die wichtigsten Informationen für Veranstalterinnen und Veranstalter, Kulturschaffende und Institutionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Kantons.


Alter

Gerne informieren wir Sie, dass Pro Senectute, Fachstelle für Altersfragen, ihr Angebot der aktuellen Situation angepasst hat. Nachfolgend ein paar Beispiele:

 •  Sozialberatungen werden auch am Telefon, anlässlich von Hausgesuchen und per Zoom (=digital/Videokonferenz/Internet) angeboten.

 •  Seniorinnen und Senioren können sich auch mit allgemeinen Corona Fragen melden (Telefon 032 626 59 59).

 •  Es wird nach wie vor Hilfe zu Hause angeboten: administrative Hilfe, Steuerer­klärungsdienst, Digitaler Dienst «online im Alltag», Bewegungspatenschaften.

 •  Kursangebote finden auch digital per Zoom statt. Interessierte können sich gemütlich von zu Hause aus anmelden und Kurse ohne Qualitätsverlust digital besuchen. Als Voraussetzung für den Kurs wird ein Gerät mit Internetanschluss benötigt inkl. Webcam und Mikrofon. Die Teilnahme ist auch ohne digitale Vorkenntnisse möglich. 

Pro Senectute, Hauptbahnhofstrasse 12, 4500 Solothurn, 032 626 59 79, solothurn@so.prosenectute.ch, www.so.prosenectute.ch

Freundliche Grüsse

Hansjörg Boll

Stadtschreiber

Link zur Meldung

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Postfach 460

4502 Solothurn

Telefon:
032 626 96 96

E-Mail:
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