Notizie del comune di Solothurn

26.05.2021 | Notizie generali

Solothurn will keine Coronakundgebung

Der Verein «Stiller Protest» reichte ein Gesuch für eine Kundgebung am 29. Mai in Solothurn ein, um gegen das Coronagesetz zu demonstrieren. Das Gesuch wurde von der Stadtpolizei ebenso abgewiesen wie die darauf eingereichte Beschwerde von der Beschwerdekommission. Nach Aussage des Vereins wird sich dieser an die Verfügung halten und hat den Aufruf für die Kundgebung von seiner Homepage gelöscht. Die Stadt bittet alle Gruppierungen auf einen unbewilligten Aufmarsch in Solothurn zu verzichten

egs. In der Altstadt von Solothurn findet jeden Samstag ein Lebensmittelmarkt der regionalen Bauernbetriebe statt. Sowohl diese Verkaufsstände wie auch das Gewerbe und die Gastronomiebetriebe, die erst seit kurzem ihre Terrassen wieder öffnen dürfen, wären von der angekündigten Demonstration gegen die Coronamassnahmen stark belastet. Aus diesem Grund hat die Stadt entschieden, dass sie keine Bewilligung für eine Kundgebung mit Protestmarsch erteilt. Weiter rechtfertigen die geltenden Schutzmassnahmen in Anbetracht der epidemiologischen Lage diese verhältnismässige Einschränkung des Grundrechts. Ein Anlass in der geplanten Grösse ohne verbindliches Schutzkonzept lässt sich in einem so stark frequentierten Raum wie der Solothurner Altstadt nicht bewilligen, gelten doch nach wie vor die Maskenpflicht und die Abstandsregeln.

Obwohl der organisierende Verein «Stiller Protest» inzwischen den Demonstrationsaufruf von seiner Homepage gelöscht hat, könnten einzelne Gruppierungen gewillt sein, eine illegale Kundgebung durchzuführen. Auch eine Gegenveranstaltung wurde angekündigt. Das Stadtpräsidium bittet die Gruppierung jeder Gesinnung von einer Kundgebung in Solothurn abzusehen. Zur Durchsetzung des Verbots hat sie der Polizei den Auftrag erteilt, auch an diesem Tag die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und widerrechtliche Kundgebungen zu verhindern. Wer dennoch daran teilnimmt, muss mit polizeirechtlichen Massnahmen (bspw. Fernhaltungen oder Wegweisungen) und je nach Situation mit strafrechtlichen Konsequenzen (bspw. Bussen oder Anzeigen) rechnen.

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