05.04.2024 | Politica e amministrazione
Ortsplanungsrevision OPR - Stadt verzichtet auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde
der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn
vom 4. April 2024/UU
Die Stadt verzichtet auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde
Nach kurzer Diskussion hat die Gemeinderatskommission entschieden, gegen den Regierungsratsbeschluss vom 27. Februar 2024 kein Rechtsmittel einzulegen.
egs. Die Stadt Solothurn hat sich in der Ortsplanung vertieft mit dem Thema der Siedlungsentwicklung nach innen auseinandergesetzt. Die Schlüsselgebiete für die weitere Entwicklung (Gebiete um den Haupt- und Westbahnhof sowie Weitblick und entlang der Bielstrasse) wurden festgelegt. Darüber hinaus wurde u.a. geplant, in den Wohnquartieren eine höhere Dichte realisieren zu können. Diese Ziele können mit der Ortsplanungsrevision grundsätzlich realisiert werden.
Trotz der Tatsache, dass aufgrund des Regierungsratsbeschlusses künftig keine qualitätssichernden Verfahren und Gestaltungsplanverfahren mehr vorgeschrieben werden können, hat die Gemeinderatskommission entschieden, kein Rechtsmittel einzulegen.
Gemeinderatskommission und Verwaltung sind sich einig, dass es von zentraler Bedeutung ist, den Prozess der Ortsplanungsrevision nun so schnell wie möglich abzuschliessen. Oberstes Ziel ist es, bei Bauthemen möglichst rasch Rechtssicherheit für Privatpersonen und Unternehmen zu schaffen. Daher wird auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde verzichtet. Nach Jahren der Stagnation soll die Siedlungsentwicklung nun wieder vorangetrieben werden können.
Weitere Informationen:
Urs F. Meyer, Leiter Rechts- und Personaldienst
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2024 04 04 MM OPR_Stadt verzichtet auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde
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