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Aus der Gemeinderatssitzung vom 11. März 2026
An seiner Sitzung vom 11. März 2026 hat der Gemeinderat
- diverse Nachkredite gesprochen zur Sanierung der Gemeindeliegenschaften. Es handelt sich um Arbeiten, welche zeitnah auszuführen und nicht für kommendes Rechnungsjahr vorgesehen werden können. Bei den Schulliegenschaften Längackerweg 13 und 19 wurden mehrere Wasserschäden an den Aussenwänden (Arbeitsfuge) festgestellt. Für die nötigen Arbeiten zur Schadensbehebung hat der Gemeinderat gesamthaft einen Nachkredit von CHF 16'000.00 inkl. MwSt. gesprochen. Zusätzlich müssen die gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Elektrokontrollen durchgeführt werden. Die Kosten für die Kontrolle von insgesamt fünf Verwaltungsliegenschaften belaufen sich auf CHF 18'000.00 inkl. MwSt.
- dem Gesuch der Robert Kopp AG um Lockerung der Nachtruhebestimmungen gem. Art. 16 sowie Art. 17 Ortspolizeireglement für ihre Firmenfeier vom 14. August 2026 entsprochen. Die Ausnahmebewilligung von den kommunalen Lärmbestimmungen wird mit Auflagen erteilt.
- einem Gesuch um Lockerung der Bestimmungen gemäss Art. 16 des Ortspolizeireglements wurde zugestimmt. Es wird eine Ausnahmebewilligung erteilt, wochentags zwischen 18.00 und 19.00 Uhr beim Schiessstand maximal vier Schüsse aus einem Schreckschussrevolver abzugeben, um ein Hundetraining zur Gewöhnung des Hundes an Schüsse (Schussgleichgültigkeit) durchzuführen.
- die erste Etappe der Aufschüttung Kiesgrube Petinesca ist bald abgeschlossen, ein Teil der Fläche ist bereits renaturiert. Es ist damit zu rechnen, dass es rund 30 bis 40 Jahre dauern wird, bis diese Fläche einer anderen Nutzung als der landwirtschaftlichen zugewiesen werden kann. Während dieser Zeit soll der Bereich jedoch nicht brach liegen. In Zusammenarbeit mit der Petinesca AG prüft der Gemeinderat nun, auf dem aufgeschütteten Teil der Kiesgrube Petinesca ein Freiflächen-Photovoltaik-Kraftwerk zu errichten. Der Gemeinderat hat für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und zur Abklärung der technischen Aspekte einen Nachkredit in der Höhe von CHF 16'000.00 gesprochen.
- zur Kenntnis genommen, dass der Kaufrechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Studen sowie der ECOREAL Schweizerische Immobilien Anlagestiftung zum Grundstück Studen Nr. 1134 unterzeichnet wurde. Es handelt sich um eine Verlängerung des bestehenden Kaufrechts bis zum 30. September 2031. Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss vom 29. Januar 2025 unterlag dem fakultativen Referendum, die entsprechende Auflage erfolgte vom 10. April 2025 bis zum 12. Mai 2025. Während dieser Zeit ist keine Einsprache eingegangen.
Gemeinderat Studen