25.02.2022 | Notizie generali
Vogelgrippe - Dringende Massnahmen - Registrierung Geflügelhaltung
Wir bitten Geflügelhalter die inbeiliegender Verfügung festgehaltenen Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung in der Schutz- und Überwachungszone sowie in den Kontroll- und Beobachtungsgebieten zur Kenntnis zu nehmen und die Geflügelhaltung entsprechend zu registrieren.
Noch nicht beim VETA angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) sind zu registrieren. Das geht ganz einfach online: Über zh.ch/tierregister gelangt man auf die allgemeine Tier-Registrierungs-Site. Und via diesen Link geht es direkt zur Geflügelregistration:
Registrierung. (vgl. Art. 18a Tierseuchenverordnung).
Vielen Dank für die Einhaltung der dringenden Massnahmen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: Medienmitteilung Kanton Zürich
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