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Oggi, ore 14:08

Interpellation eingereicht - 43 Parlamentarier: innen haben mitunterzeichnet

Die aussergewöhnliche Trockenheit des Sommers 2026 hat die Diskussion über die Sicherheit der Trinkwasserversorgung in der Ostschweiz nochmals deutlich verschärft. Verschiedene Gemeinden waren in den vergangenen Wochen mit sinkenden Quellenerträgen, stark erhöhtem Wasserverbrauch, eingeschränkten Fremdbezugsmöglichkeiten oder gar Bewässerungsverboten konfrontiert. Die aktuellen Ereignisse zeigen damit eindrücklich, dass eine theoretisch vorhandene zweite Be-zugsquelle allein noch keine Garantie für eine jederzeit ausreichende Wasserversorgung darstellt.

Das Thema Wasser und der langfristig sichere Umgang mit dieser zentralen Ressource hat das Stadtparlament bereits in früheren Jahren beschäftigt. In der Beantwortung der Einfachen Anfrage von Jürg Brunner im Jahr 2023 wurden unter anderem die energetische Nutzung des Wasser- und Abwasserkreislaufs sowie weitere geplante Untersuchungen thematisiert. Für die ARA Au sollte beispielsweise ab 2025 geprüft werden, ob eine zusätzliche energetische Nutzung des gereinigten Abwassers sinnvoll ist. Noch wesentlich grundsätzlicher wurde die Versorgungssicherheit in der Vorlage zum Seewasserwerk Riet II im Jahr 2025 behandelt. Der Stadtrat hielt darin ausdrücklich fest, dass die Stadt St.Gallen derzeit über kein unabhängiges zweites Standbein der Wasserversorgung verfügt und damit die bundesrechtlichen Vorschriften für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen nicht erfüllt. Das neue Seewasserwerk Riet II soll diese Lücke schliessen.

Weiter wurde festgehalten, dass das heute vorhandene zweite Standbein den Wasserbedarf nur knapp zu decken vermag, das Seewasserwerk Rorschach dem Ende seiner Lebensdauer entgegen-geht und ein vollwertiges zweites Standbein nach damaliger Beurteilung nur mit einem neuen Seewasserwerk in Goldach geschaffen werden kann. Die Inbetriebnahme von Riet II ist jedoch erst für Mitte 2029 vorgesehen.

Vor dem Hintergrund des extrem trockenen Sommers 2026 stellt sich deshalb nicht mehr nur die langfristige Frage nach der Versorgungssicherheit ab 2029, sondern insbesondere jene nach der Resilienz der Stadt St.Gallen in den kommenden drei Jahren. Der aktuelle Sommer bietet Anlass, bisherige Annahmen und Planungsgrundlagen kritisch zu überprüfen.

Der Stadtrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Hat der Stadtrat aufgrund der aussergewöhnlichen Trockenheit und der Erfahrungen des Sommers 2026 eine neue Risikoanalyse für die Trinkwasserversorgung der Stadt St.Gallen vorgenommen oder in Auftrag gegeben?

Falls ja: Zu welchen Erkenntnissen ist er insbesondere hinsichtlich eines gleichzeitigen Auftretens von anhaltender Trockenheit, Spitzenverbrauch, Einschränkungen regionaler Fremdbezüge sowie eines technischen Ausfalls des Seewasserwerks Frasnacht oder einer Transportleitung gelangt? Über welche konkret verfügbaren Reserven verfügt die Stadt in einem solchen Szenario und für wel-chen Zeitraum könnte die Versorgung ohne wesentliche Einschränkungen gewährleistet werden?

2. Welche konkreten technischen, organisatorischen und betrieblichen Massnahmen trifft der Stadtrat, um die Versorgungssicherheit bis zur geplanten Inbetriebnahme des Seewasserwerks Riet II Mitte 2029 zu gewährleisten?

Insbesondere interessiert, ob aufgrund der Erfahrungen des Sommers 2026 zusätzliche Übergangsmassnahmen, Reservekapazitäten, Leitungsverbindungen, Speichermöglichkeiten oder verbindliche Vereinbarungen mit anderen Wasserversorgungen geprüft werden. Ebenso stellt sich die Frage, ob die jüngsten Entwicklungen Anlass geben, den Zeitplan, die Dimensionierung oder einzelne Projekt-annahmen von Riet II nochmals zu überprüfen beziehungsweise – wo möglich – eine frühere Inbetriebnahme anzustreben.

3. Wie beurteilt der Stadtrat heute die tatsächliche Sicherheit des regionalen Fremdbezugs, wenn mehrere Gemeinden und Wasserversorgungen gleichzeitig von Trockenheit oder aussergewöhnlich hohen Verbrauchsspitzen betroffen sind?

Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass Fremdbezugsmöglichkeiten in einer regionalen Mangellage selbst an Grenzen stossen können. Welche Wassermengen sind der Stadt St.Gallen in einer solchen Situation technisch und vertraglich tatsächlich garantiert? Besteht aus Sicht des Stadtrates die Ge-fahr, dass sich verschiedene Versorger im Ernstfall auf dieselben regionalen Reservekapazitäten verlassen?

4. Wird der Stadtrat aufgrund der aktuellen Entwicklung seine bisherige Gesamtstrategie im Umgang mit der Ressource Wasser – von Versorgungssicherheit und Verbrauch über Netzverluste bis hin zur energetischen Nutzung des Wasser und Abwasserkreislaufs – neu beurteilen?

Welche konkreten Lehren zieht er dabei aus den seit 2023 behandelten Projekten und Fragestellungen? Besteht insbesondere ein abgestuftes Konzept mit klar definierten Schwellenwerten für Sparappelle, Verbrauchsbeschränkungen oder weitere Massnahmen bei länger andauernder Trockenheit? Wie wird sichergestellt, dass energetische Optimierungen und andere Nutzungen des Wasserkreislaufs der Versorgungssicherheit in Mangellagen jederzeit untergeordnet beziehungsweise sinn-voll mit dieser verbunden werden?

Die Investitionen in Riet II sind ein wichtiger und richtiger Schritt zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung. Die aussergewöhnliche Trockenheit des Jahres 2026 zeigt jedoch, dass die entscheidende Frage nicht erst lautet, wie sicher die Wasserversorgung ab 2029 sein wird. Ebenso entscheidend ist, wie gut St.Gallen heute und in den Jahren bis zur Inbetriebnahme des zweiten vollwertigen Standbeins auf eine sich möglicherweise weiter verschärfende Wasserknappheit vor-bereitet ist.

Wir danken dem Stadtrat für die Beantwortung der Fragen.