FAQs rund um Adliswil
Häufig gestellte Fragen rund um Adliswil
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Sie müssen das Blatt mit dem Barcode sowie auf allen Computerausdrucken unterschreiben, wo Unterschriften vorgesehen sind. Senden Sie uns bitte Ihre Computerunterlagen zusammen mit dem Hauptformular der Original-Steuererklärung.
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Bei der Gegenwartsbesteuerung ist die Steuerperiode mit der Bemessungsperiode übereinstimmend. Aus diesem Grund kann die Steuer erst dann definitiv veranlagt werden, wenn die Steuerperiode abgelaufen ist. Folglich erhalten Sie erst im Januar 2020 die Steuererklärungsformulare für das Jahr 2019.
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Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach Ermessen eingeschätzt. Dagegen vorgehen kann man nur mit einer Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der Veranlagungsverfügung (Entscheid). Diese Einsprache muss zusammen mit einer einwandfrei ausgefüllten Steuererklärung eingereicht werden.
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Im System der Gegenwartsbemessung (seit 1999) wird die Steuer für das laufende Jahr schon im laufenden Jahr erhoben, nicht erst im Folgejahr. Die Veranlagung kann jedoch erst im Folgejahr definitiv vorgenommen werden, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2020 eingereicht wird. Die Rechnung für das Jahr 2020 ist daher nur vorläufig. Je nachdem ob sich das Einkommen/Vermögen entgegen der provisorischen Faktoren erhöht oder vermindert hat, erfolgt bei der definitiven Rechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift.
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Den aktuellen Steuerfuss finden Sie auf der Homepage der Stadt Adliswil unter Portrait -> Kennzahlen -> Steuerfuss.
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Sie erhalten die provisorische Rechnung 2020 bis spätestens Mai 2020. Sie ist im Laufe des Jahres 2020 zu bezahlen. Wenn Sie erst die definitive Schlussrechnung zahlen, die frühstens ab März 2021 zugestellt wird, entsteht Ihnen eine Zinsbelastung (Verzugszinsen).
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Bis spätestens 31. März 2020. Sie können die Frist jedoch (vor dem 31. März 2020) über das Fristerstreckungsformular (siehe Online-Schalter) verlängern.
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Die Verrechnungssteuer kann mittels ergänzender Veranlagung zur Quellensteuer zurückgefordert werden. Die entsprechenden Formulare können beim Gemeindesteueramt verlangt werden.