Aktuelles - Hans Peter Arpagaus

03.01.2025

Kritische Prüfung des St. Leonhard-Brückenprojekts

Die Mitte Stadt St. Gallen nimmt kritisch Stellung zum geplanten Ausbauprojekt der St. Leonhard-Brücke, das sowohl kantonale als auch kommunale Massnahmen umfasst. Angesichts der angespannten finanziellen Lage von Kanton und Stadt sowie der umfangreichen Kosten von CHF 12.7 Millionen fordert die Mitte eine erneute Prüfung der Prioritäten und eine transparente Kommunikation der Projektgrundlagen.


Quelle: Partizipationsverfahren der Stadt St.Gallen (abgelaufen am 18.12.2024)

Mitwirkung St.Leonhard-Brücke; Brückenverbreiterung für den Fuss- und Veloverkehr inkl. Rampen

Die politische Gemeinde St.Gallen beabsichtigt, den Fuss- und Veloverkehr in der Stadt zu fördern. Dies soll unter anderem über Verbesserungen bezüglich Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrsnetzes erfolgen. Im Bereich der St.Leonhard-Brücke erfolgt die Verbindung der Burgstrasse mit dem Bahnhof Nord, respektive der Achse Vadianstrasse. Sie stellt ein Schlüsselprojekt der neuen Velovorzugsroute von Stephanshorn nach Winkeln dar.

Währenddem die Verbreiterung der St.Leonhard-Brücke ein Kantonsstrassenprojekt darstellt, sind die Rampe ab der Burgstrasse auf die St.Leonhard-Brücke und die Verbindung von der Burgstrasse in Richtung Lokremise ein Gemeindestrassenprojekt. Die Mitwirkung wird für beide Projekte separat eingeholt. Falls sie die Unterlagen vom Kantonstrassenprojekt einsehen, respektive Rückmeldungen dazu geben wollen, beachten sie die Hinweise zur Beteiligung am Kantonstrassenprojekt.

Gemäss kantonalem Strassengesetz (sGS 732.1; StrG Art. 33bis Abs. 2) muss die Stadtverwaltung für eine geeignete Mitwirkung sorgen. Da dies bisher für das am 04.10. bis 02.11.2023 bereits öffentlich aufgelegte Projekt nicht erfolgt ist, hat der Stadtrat das Projekt zurückgezogen und die Verwaltung mit der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens beauftragt.

Nach der Mitwirkung sichtet das städtische Tiefbauamt alle Eingaben und fasst diese in einem Mitwirkungsbericht zusammen. Dieser wird anschliessend auf der Mitwirkungsplattform veröffentlicht, wobei Ihre Stellungnahme anonymisiert (ohne Namensnennung) aufgeführt wird. Die öffentliche Auflage erfolgt nach der Projektgenehmigung durch den Stadtrat.

Das Mitwirkungsverfahren erfolgt vom 18. November bis 18. Dezember 2024.

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