Aktuelles - Hans Peter Arpagaus

04.04.2026

Einfache Anfrage: Technische Absicherung bei der Beschaffung von Elektrobussen – Berücksichtigung externer Betriebserfahrungen

Bei den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ) kam es im Zusammenhang mit der Beschaffung von Elektro- und Trolleybussen zu Lieferverzögerungen sowie zu technischen Problemen im laufenden Betrieb. Diese betrafen unter anderem die Fahrzeugverfügbarkeit sowie Systeme des Energie und Lademanagements.

Die Verkehrsbetriebe St.Gallen befinden sich derzeit in der Umsetzung der Elektrifizierungsstrategie und haben die Beschaffung von batterieelektrischen Bussen neu ausgeschrieben.

Der Stadtrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Welche konkreten technischen Anforderungen und Abnahmekriterien, insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Energiemanagement, Software Reifegrad und Nachweis des Praxiseinsatzes, werden bei der aktuellen Beschaffung von Elektrobussen angewendet, um betriebliche Risiken zu minimieren?

In welcher Form fliessen die in anderen Städten gemachten Erfahrungen mit Elektrobussen, namentlich hinsichtlich Lieferverzögerungen und technischer Störungen, in die technische Bewertung, Vertragsgestaltung und Vergabeentscheide der Stadt St.Gallen ein?

Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung der einfachen Anfrage und freue mich auf ein weiteres Mosaiksteinchen auf dem Weg zur Erreichung des Energiekonzept 2050.


# Antworten des Stadtrates:

Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit:

Die VBSG haben die Anforderungen an die Verfügbarkeit in den Vertragsdokumenten verbindlich festgelegt. Diese werden durch entsprechende Pönalen bei Nichteinhaltung bekräftigt. Die in der Ausschreibung geforderte Verfügbarkeit pro Fahrzeug beträgt 94,2 %.

Software-Reifegrad:

Die anzubietende Serviceleistung umfasst, dass sämtliche Softwarekomponenten der Applikationen durch die Anbieter regelmässig gewartet und stets mit den aktuellen Versionen (inklusive Patches und Emergency Fixes) versehen werden. Alle Aufwände für die laufende Aktualisierung der Systeme auf die jeweils neuesten Releases über die gesamte Vertragsdauer sind Bestandteil der Leistung. Zudem müssen die Fahrzeuge jederzeit mit der aktuellen Generation der Umsysteme (z. B. Ladeinfrastruktur) kompatibel sein. Die VBSG entscheiden, welche Releases eingespielt werden und behalten sich vor, einzelne Versionen zu überspringen.

Nachweis des Praxiseinsatzes:

Der Nachweis von zwei vergleichbaren und aktuellen Projektreferenzen stellt ein Eignungskriterium dar. Die Kundenzufriedenheit dieser Referenzprojekte wird im Rahmen von Gesprächen mit den jeweiligen Projektverantwortlichen überprüft und als Zuschlagskriterium mitbewertet. Zusätzlich werden die Fahrzeuge im Rahmen einer Testfahrt auf einer Linie der VBSG durch ein Evaluationsteam von Fachspezialisten umfassend geprüft. Dabei werden unter anderem das Fahrverhalten, der Fahrgastraum, der Arbeitsplatz der Fahrerin bzw. des Fahrers, die Verarbeitungsqualität sowie die Wartungsfreundlichkeit beurteilt.

Energiemanagement:

Zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur bestehen bereits heute standardisierte Kommunikationsprotokolle. Im Rahmen der Ausschreibung müssen die Hersteller garantieren, dass die Fahrzeuge mit der vorgesehenen Ladeinfrastruktur der VBSG kompatibel sind.

Fahrzeugabnahme:

Es sind drei Abnahmeschritte vorgesehen. Vor der Auslieferung jedes Fahrzeugs erfolgt eine Werkabnahme beim Anbieter durch die VBSG. Nach der Auslieferung findet eine Vorabnahme im Depot der VBSG statt, welche auch die Abnahme durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie die anschliessende Inverkehrsetzung umfasst. Die Schlussabnahme jedes Fahrzeugs erfolgt nach einem einmonatigen Testbetrieb im Depot der VBSG. Zu den Abnahmekriterien zählen die Erfüllung aller Anforderungen gemäss Submission und Detailspezifikation sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen. Darüber hinaus werden zugesicherte Fahreigenschaften wie Energieverbrauch, Temperaturverlauf der HVAC-Systeme (Heizung, Lüftung und Klimatisierung) sowie Geräuschemissionen überprüft. Nach der Schlussabnahme tritt die Gewährleistung in Kraft, die über die gesamte Lebensdauer gilt.

Erfahrungen anderer Verkehrsbetriebe:

Eigene Erfahrungen sowie jene anderer Städte mit der Einführung und dem Betrieb von Batterie- und Elektrotrolleybussen fliessen umfassend in die Ausgestaltung der technischen Anforderungen, die Bewertung der Angebote sowie die Vertragsbedingungen ein. Dies betrifft insbesondere Aspekte wie Lieferfristen, Nachweispflichten und Gewährleistungsregelungen. Die Erfahrungen aus zwei Referenzprojekten werden durch Gespräche mit den dortigen Projektverantwortlichen verifiziert und im Rahmen des Zuschlagskriteriums «Referenzen» berücksichtigt.

Liefertermine:

Der geforderte Liefertermin der ersten Bestellung (Mitte 2028) wurde im Dialogverfahren mit den Anbietern abgestimmt und kritisch geprüft. Der Terminplan orientiert sich an aktuell marktüblichen Lieferfristen. Für den Fall von Lieferverzögerungen sind vertraglich Pönalen vorgesehen.

Verantwortlichkeiten und Störungen:

Die Ausschreibung beinhaltet sämtliche Kosten für Service- und Reparaturleistungen, die einer Garantie über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge (15 Jahre) entsprechen.

Vergabeentscheid:

Die Auftragsvergabe erfolgt gemäss Beschaffungsgesetz an das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot (Art. 41 der iVöB). Dieses wird anhand definierter und bewertbarer Zuschlagskriterien bestimmt. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, darunter die Kosten über die gesamte Lebensdauer, das technische Lösungskonzept, das Servicekonzept, die Referenzen, die Projektorganisation, die Ergebnisse der Testfahrt sowie die Nachhaltigkeit des Angebots.

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:

Technisches Lösungskonzept: 25 %

Servicekonzept: 15 %

Projektorganisation / Qualifikation: 5 %

Fahrzeugpräsentation und Testfahrt: 10 %

Referenzen: 5 %

Nachhaltigkeit des Angebots: 10 %

Preis: 30 %

 

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